40 Fragen an den Bundespräsidenten der Bundesrepublik von Deutschland zur BRD Rechtslage
Sehr geehrter Herr Wulff,
mein Name ist Werner May und ich bin Politischer Künstler. Bei der Recherche zu einem Buch über diesen Staat und seine Organe bin ich auf einige Widersprüche gestoßen. Da ich von den regional zuständigen Stellen keine Auskünfte zu diesen Themen bekomme und auch das Bundesverfassungsgericht mir die Fragen nicht beantworten wollte, wende ich mich nun an Sie.
Bitte klären Sie mich über den Sachverhalt auf. Ich werde mir erlauben Ihre Antworten auf meiner Internetseite zu veröffentlichen.
In dem Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12. Sept. 1990 heißt es: „Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und Ganz Berlinsumfassen…“
1.) Ist es richtig, dass mit dem Einigungsvertrag ein Staat „Das vereinte Deutschland“ gegründet wurde, der aus der BRD, der DDR und Berlin besteht?
1.) Ist es richtig, dass mit dem Einigungsvertrag ein Staat „Das vereinte Deutschland“ gegründet wurde, der aus der BRD, der DDR und Berlin besteht?
Im 2+4 Vertrag heißt es weiter: „Die Ratifikationsurkunden … werden bei der Regierung des vereinten Deutschland hinterlegt“und „Die Urschrift dieses Vertrags … wird bei der Regierung der Bundesrepublik Deutschland hinterlegt.“
2.) Ist es richtig, dass es 2 Regierungen gibt, die Regierung von „Deutschland“ und die Regierung der „Bundesrepublik Deutschland“?
2.) Ist es richtig, dass es 2 Regierungen gibt, die Regierung von „Deutschland“ und die Regierung der „Bundesrepublik Deutschland“?
Im gleichen Jahr, also 1990, wurden die beiden Staaten „Bundesrepublik Deutschland“ und die „Deutsche Demokratische Republik“ bei den Vereinten Nationen abgemeldet. „Germany“, also Deutschland, wurde angemeldet, und steht seither in der Mitgliederliste der UN.
3.) Sind Sie der Bundespräsident von „Deutschland“ oder von der „Bundesrepublik Deutschland!“?
3.) Sind Sie der Bundespräsident von „Deutschland“ oder von der „Bundesrepublik Deutschland!“?
In den 60er Jahren gab es Wahlplakate der CDU und der SPD mit den Slogans:
„Das ganze Deutschland muss es sein – Zum ungeteilten Vaterland durch die CDU“, „Niemals Oder-Neisse-Linie – Wählt CDU“, „Vorwärts für ein freies Deutschland – SPD“ und „Mit der SPD für ein freies, soziales und geeintes Deutschland“.
4.) Wieso besteht das heutige „Deutschland“ lediglich aus der BRD, der DDR und aus Berlin, wenn zu „Deutschland“ auch die Länder östlich der Oder-Neisse-Linie gehören?
„Das ganze Deutschland muss es sein – Zum ungeteilten Vaterland durch die CDU“, „Niemals Oder-Neisse-Linie – Wählt CDU“, „Vorwärts für ein freies Deutschland – SPD“ und „Mit der SPD für ein freies, soziales und geeintes Deutschland“.
4.) Wieso besteht das heutige „Deutschland“ lediglich aus der BRD, der DDR und aus Berlin, wenn zu „Deutschland“ auch die Länder östlich der Oder-Neisse-Linie gehören?
Im Schreiben der Drei Mächte vom 8. Juni 1990 heißt es: „Die Haltung der Alliierten, dass die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen,dass diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden, bleibt unverändert.“
(BGBl. Jahrgang 1990 Teil 1. S. 1068)
(BGBl. Jahrgang 1990 Teil 1. S. 1068)
Im Artikel 2(1) des Einigungsvertrags von 1990 steht: „Die Hauptstadt Deutschlands ist Berlin.“
5.) Wie kann ein exterritoriales Gebiet die Hauptstadt Deutschlands sein?
5.) Wie kann ein exterritoriales Gebiet die Hauptstadt Deutschlands sein?
Im „Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20 Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands“ steht unter § 1 „Bundesministerien befinden sich in der Bundeshauptstadt Berlin und in der Bundesstadt Bonn.“ Im §(4) steht: „…dass der größte Teil der Arbeitsplätze der Bundesministerien in der Bundesstadt Bonn erhalten bleiben.“
6.) Warum musste der größte Teil der Arbeitsplätze der Bundesministerien in der Bundesstadt Bonn verbleiben, wenn Berlin seit 1990 die Hauptstadt Deutschlands ist?
6.) Warum musste der größte Teil der Arbeitsplätze der Bundesministerien in der Bundesstadt Bonn verbleiben, wenn Berlin seit 1990 die Hauptstadt Deutschlands ist?
„Die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ vom 4.11.1950 und die Zusatzprotokolle sind mit „Deutschland“ unterschrieben. Unterzeichnet wurde die Konvention erstmals 1952 von Deutschland. 5 Jahre später erfährt man:„Das Saarland gehört mit Wirkung vom 1. Januar 1957 zu Deutschland und ist als Vertragspartei völkerrechtlich untergegangen.“
Ratifiziert wurde der Vertrag von Deutschland 1957.
Deutschland unterzeichnete weitere Protokolle 1969, 1989, 1994, 1995, 2000 und 2004.
Demnach ist Deutschland seit 1952 bis heute Mitgliedsstaat im Europarat.
7.) Welche Regierung vertritt Deutschland im Europarat?
8.) Gehört das Saarland völkerrechtlich zu „Deutschland“ oder zur „Bundesrepublik Deutschland“?
9.) Wie ist es möglich, dass 1990 ein weiterer Staat „Deutschland“ aus der BRD, der DDR und Berlin gegründet wurde, wenn „Deutschland“ schon seit 1952 im Europarat vertreten ist?
Ratifiziert wurde der Vertrag von Deutschland 1957.
Deutschland unterzeichnete weitere Protokolle 1969, 1989, 1994, 1995, 2000 und 2004.
Demnach ist Deutschland seit 1952 bis heute Mitgliedsstaat im Europarat.
7.) Welche Regierung vertritt Deutschland im Europarat?
8.) Gehört das Saarland völkerrechtlich zu „Deutschland“ oder zur „Bundesrepublik Deutschland“?
9.) Wie ist es möglich, dass 1990 ein weiterer Staat „Deutschland“ aus der BRD, der DDR und Berlin gegründet wurde, wenn „Deutschland“ schon seit 1952 im Europarat vertreten ist?
Das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ regelt die Organisation der Bundesrepublik, die, neben der DDR und Berlin, nur einen Teil Deutschlands ausmacht.
10.) Gibt es für den Staat „Deutschland“ eine gültige Verfassung?
10.) Gibt es für den Staat „Deutschland“ eine gültige Verfassung?
Da Sie nach den Maßgaben des Grundgesetzes gewählt wurden und mir keine Verfassung des Staates Deutschland bekannt ist, beschränke ich mich in den weiteren Ausführungen auf das Grundgesetz.
Nach Art. 59. (1) Grundgesetz „vertritt der Bundespräsident den Bund völkerrechtlich. Er schließt im Namen des Bundes die Verträge mit auswärtigen Staaten.“
11.) Haben Sie Verträge mit auswärtigen Staaten geschlossen und wenn ja, für welchen Staat, für die „Bundesrepublik Deutschland“ oder für „Deutschland“?
11.) Haben Sie Verträge mit auswärtigen Staaten geschlossen und wenn ja, für welchen Staat, für die „Bundesrepublik Deutschland“ oder für „Deutschland“?
In der aktuellen Fassung des Grundgesetzes (Stand: 21.7.2010) steht im Artikel 144 in dem Artikel 23 seien die Länder der Bundesrepublik Deutschland aufgeführt. Im Artikel 23 stehen jedoch keine Länder. 1990 wurde der Geltungsbereich des Grundgesetzes aufgehoben. Lediglich bis 1990 standen dort die Länder der Bundesrepublik Deutschland.
Durch Gesetz vom 21. Dezember 1992 wurde der Artikel mit einem neuen Inhalt gefüllt.
12.) Wie ist es zu erklären, dass der Artikel 144 GG auf Länder im Artikel 23 verweist, wenn dort keine Länder aufgeführt sind?
13.) Wenn der Geltungsbereich eines Gesetzes aufgehoben wird, wie kann es dann noch gelten?
Durch Gesetz vom 21. Dezember 1992 wurde der Artikel mit einem neuen Inhalt gefüllt.
12.) Wie ist es zu erklären, dass der Artikel 144 GG auf Länder im Artikel 23 verweist, wenn dort keine Länder aufgeführt sind?
13.) Wenn der Geltungsbereich eines Gesetzes aufgehoben wird, wie kann es dann noch gelten?
Als Bundespräsident ernennen Sie die Berufssoldaten, die Soldaten auf Zeit und die Offiziere der Reserve (SG §4(1)).
Der §9 des Soldatengesetzes1 beginnt mit den Worten:
(1) Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit haben folgenden Diensteid zu leisten:
“Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe.”
14.) Wieso dienen die Soldaten der „Bundesrepublik Deutschland“, die neben der DDR und Berlin nur einen Teil Deutschlands ausmacht, wenn der Gesamtstaat „Deutschland“ heißt?
Der §9 des Soldatengesetzes1 beginnt mit den Worten:
(1) Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit haben folgenden Diensteid zu leisten:
“Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe.”
14.) Wieso dienen die Soldaten der „Bundesrepublik Deutschland“, die neben der DDR und Berlin nur einen Teil Deutschlands ausmacht, wenn der Gesamtstaat „Deutschland“ heißt?
Im § 16 des Soldatengesetzes wird das Verhalten der Soldaten in anderen Staaten geregelt.
Dort heißt es: „Außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes ist dem Soldaten jede Einmischung in die Angelegenheiten des Aufenthaltsstaates versagt.“
15.) Wie kann es sein, dass Soldaten außerhalb des früheren (inzwischen erloschenen) Geltungsbereichs tätig sind, wenn ihnen das der §16 SG ausdrücklich verbietet?
16.) Können Soldaten, ohne den erwähnten Geltungsbereich des Grundgesetzes, überhaupt tätig werden?
Dort heißt es: „Außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes ist dem Soldaten jede Einmischung in die Angelegenheiten des Aufenthaltsstaates versagt.“
15.) Wie kann es sein, dass Soldaten außerhalb des früheren (inzwischen erloschenen) Geltungsbereichs tätig sind, wenn ihnen das der §16 SG ausdrücklich verbietet?
16.) Können Soldaten, ohne den erwähnten Geltungsbereich des Grundgesetzes, überhaupt tätig werden?
Der § 48 Soldatengesetz lautet: „Der Berufssoldat verliert seine Rechtsstellung, wenn gegen ihn durch Urteil eines deutschen Gerichts im Geltungsbereich des Grundgesetzes erkannt ist…“
17.) Wie kann ein Richter innerhalb eines Geltungsbereichs des Grundgesetzes tätig sein, wenn es seit 1990 keinen Geltungsbereich des Grundgesetzes mehr gibt?
17.) Wie kann ein Richter innerhalb eines Geltungsbereichs des Grundgesetzes tätig sein, wenn es seit 1990 keinen Geltungsbereich des Grundgesetzes mehr gibt?
Nach Art. 60(1) Grundgesetz ernennt und entlässt der Bundespräsident die Bundesrichter und die Bundesbeamten.
Im Bundesbesoldungsgesetz von 2008 stand unter § 29 Öffentlich-rechtliche Dienstherren:
„(1) Öffentlich-rechtliche Dienstherren im Sinne dieses Gesetzes sind das Reich, der Bund, die Länder…“
18.) Wieso konnte der Bundespräsident, der lediglich für die „Bundesrepublik Deutschland“ zuständig ist, Bundesrichter und Bundesbeamte einstellen, wenn der oberste Dienstherr das Reich war?
19.) Wann und durch wen wurde das Reich, als oberster Dienstherr, abgeschafft?
Im Bundesbesoldungsgesetz von 2008 stand unter § 29 Öffentlich-rechtliche Dienstherren:
„(1) Öffentlich-rechtliche Dienstherren im Sinne dieses Gesetzes sind das Reich, der Bund, die Länder…“
18.) Wieso konnte der Bundespräsident, der lediglich für die „Bundesrepublik Deutschland“ zuständig ist, Bundesrichter und Bundesbeamte einstellen, wenn der oberste Dienstherr das Reich war?
19.) Wann und durch wen wurde das Reich, als oberster Dienstherr, abgeschafft?
Nach Artikel 140 des Grundgesetzes sind „die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 … Bestandteil dieses Grundgesetzes.“
Im Artikel 137 der Weimarer Verfassung ist die Begrenzung genannt.
Zitat: „(2) Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgemeinschaften wird gewährleistet.
Der Zusammenschluss von Religionsgemeinschaften innerhalb des Reichsgebietes unterliegt keinen Beschränkungen.“
20.) Wie kann die Regierung der Bundesrepublik Deutschland über das Weimarer Reichsgebiet von 1919 bestimmen, wenn sie lediglich für die „Bundesrepublik Deutschland“ zuständig ist?
Im Artikel 137 der Weimarer Verfassung ist die Begrenzung genannt.
Zitat: „(2) Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgemeinschaften wird gewährleistet.
Der Zusammenschluss von Religionsgemeinschaften innerhalb des Reichsgebietes unterliegt keinen Beschränkungen.“
20.) Wie kann die Regierung der Bundesrepublik Deutschland über das Weimarer Reichsgebiet von 1919 bestimmen, wenn sie lediglich für die „Bundesrepublik Deutschland“ zuständig ist?
Im Art. 116. (1) des Grundgesetzes steht: „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist … wer … in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“
21.) Wie kann die Regierung der „Bundesrepublik Deutschland“ über das Reichsgebiet von 1937 bestimmen, obwohl sie lediglich für die „Bundesrepublik Deutschland“ zuständig ist?
22.) Wie kann eine Regierung der „Bundesrepublik Deutschland“ die „Ostgebiete“ an Polen abtreten, wenn sie nur für das Gebiet der BRD zuständig ist?
21.) Wie kann die Regierung der „Bundesrepublik Deutschland“ über das Reichsgebiet von 1937 bestimmen, obwohl sie lediglich für die „Bundesrepublik Deutschland“ zuständig ist?
22.) Wie kann eine Regierung der „Bundesrepublik Deutschland“ die „Ostgebiete“ an Polen abtreten, wenn sie nur für das Gebiet der BRD zuständig ist?
Auf internationaler Ebene heißt die „Bundesrepublik Deutschland“ nicht „Bundesreublik Deutschland“, sondern „Bundesrepublikvon Deutschland“: Federal Republic of Germany (im Englischen) und Republic Federal d’Allmagne (im Französischen). „Deutschland“ ist der eigentliche Staat und die Bundesrepublik ist lediglich ein Teil davon.
23.) Können Sie erklären warum die BRD international „Bundesrepublik von Deutschland“ heißt und im eigenen Lande lediglich „Bundesrepublik Deutschland“?
23.) Können Sie erklären warum die BRD international „Bundesrepublik von Deutschland“ heißt und im eigenen Lande lediglich „Bundesrepublik Deutschland“?
Carlo Schmid, der Sprecher des Parlamentarischen Rates, der das Grundgesetz ausarbeitete, erklärte in einer bemerkenswerten Rede:
„Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen.
Wir haben keinen Staat zu errichten.“
„Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen.
Wir haben keinen Staat zu errichten.“
Die damaligen Ministerpräsidenten weigern sich, dem Volk das Grundgesetz vorzulegen, damit es zu einer Verfassung würde. In ihrem Schreiben an die Militärgouverneure vom 10.7.1948 steht:
Zitat: „Ein Volksentscheid würde dem Grundgesetz ein Gewicht verleihen, das nur einer endgültigen Verfassung zukommen sollte.
Eine Verfassung kann erst dann geschaffen werden, wenn das gesamte deutsche Volk in freier Selbstbestimmung darüber entscheiden kann.“
Zitat: „Ein Volksentscheid würde dem Grundgesetz ein Gewicht verleihen, das nur einer endgültigen Verfassung zukommen sollte.
Eine Verfassung kann erst dann geschaffen werden, wenn das gesamte deutsche Volk in freier Selbstbestimmung darüber entscheiden kann.“
Zusammengefasst: 1949 wurde weder der Staat „Bundesrepublik von Deutschland“ gegründet noch eine Verfassung geschaffen. Es wurde ein Staatsfragment gebildet, das erst dann zu dem Staat „Deutschland“ werden sollte, wenn das gesamte deutsche Volk in freier Selbstbestimmung darüber entscheiden konnte.
Im ursprünglichen Artikel 146 des Grundgesetzes stand: „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
24.) Wann hat das Deutsche Volk in freier Selbstbestimmung über die Verfassung entschieden?
24.) Wann hat das Deutsche Volk in freier Selbstbestimmung über die Verfassung entschieden?
Dem Wortlaut des ursprünglichen Art. 146 des Grundgesetzes nach, sind Grundgesetz und Verfassung verschiedene Regelwerke. Die Verfassung tritt erst dann in Kraft, wenn das Grundgesetz erlischt. Da das Grundgesetz noch heute Gültigkeit hat, kann keine Verfassung in Kraft getreten sein.
Als Bundespräsident ernennen Sie die Bundesrichter (Art. 60. (1)GG), also auch die Richter des Bundesverfassungsgerichts.
25.) Wie können Sie Verfassungsrichter ernennen, wenn es keine Verfassung gibt, über die zu richten wäre?
Als Bundespräsident ernennen Sie die Bundesrichter (Art. 60. (1)GG), also auch die Richter des Bundesverfassungsgerichts.
25.) Wie können Sie Verfassungsrichter ernennen, wenn es keine Verfassung gibt, über die zu richten wäre?
Die Verfassungsrichter werden nach dem Parteienproporz bestimmt, d.h. nach partei-politischen Gesichtspunkten.
26.) Widerspricht das nicht dem Artikel 3 des Grundgesetzes, nachdem „Niemand … wegen … seiner politischen Anschauungen … bevorzugt werden“ darf?
26.) Widerspricht das nicht dem Artikel 3 des Grundgesetzes, nachdem „Niemand … wegen … seiner politischen Anschauungen … bevorzugt werden“ darf?
Das Bundesverfassungsgericht nutzt in seinem offiziellen Stempel den Reichsadler als Wappentier.
27.) Können Sie erklären, warum das Oberste Gericht der „Bundesrepublik von Deutschland“ den Reichsadler als Wappentier benutzt?
27.) Können Sie erklären, warum das Oberste Gericht der „Bundesrepublik von Deutschland“ den Reichsadler als Wappentier benutzt?
Nach Art. 97(1) des Grundgesetzes sind die Richter seit 1949 unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.
Am 27.4.2007 forderte „Der Deutsche Richterbund“: „Der Justiz ist die Stellung zu verschaffen, die ihr nach dem Gewaltenteilungsprinzip und nach der in den Art. 92ffGG vorgesehenen Gerichtsorganisation zugewiesen ist.
Der Deutsche Richterbund fordert daher die Einführung der Selbstverwaltung der Justiz.“
Am 27.4.2007 forderte „Der Deutsche Richterbund“: „Der Justiz ist die Stellung zu verschaffen, die ihr nach dem Gewaltenteilungsprinzip und nach der in den Art. 92ffGG vorgesehenen Gerichtsorganisation zugewiesen ist.
Der Deutsche Richterbund fordert daher die Einführung der Selbstverwaltung der Justiz.“
Die “Neue Richtervereinigung” veranstaltete 2008 erstmals eine internationale Tagung zur Unabhängigkeit der Justiz in der BRD. In ihrer Veröffentlichung vom 8. September 2008 heißt es:
„Was in einem Rechtsstaat nach dem Prinzip der Gewaltenteilung selbstverständlich ist, nämlich eine unabhängige, selbstverwaltete Dritte Gewalt, ist in Deutschland noch nicht vorhanden. Hier bestimmt nach wie vor die Exekutive, wer Richter wird und wer als Richter befördert wird.“
28.) Können Sie erklären, wieso die beiden Richtervereinigungen die Unabhängigkeit von der Exekutive fordern, wenn diese seit über 60 Jahren im Grundgesetz verankert ist und von Anfang an gewährleistet sein müsste?
„Was in einem Rechtsstaat nach dem Prinzip der Gewaltenteilung selbstverständlich ist, nämlich eine unabhängige, selbstverwaltete Dritte Gewalt, ist in Deutschland noch nicht vorhanden. Hier bestimmt nach wie vor die Exekutive, wer Richter wird und wer als Richter befördert wird.“
28.) Können Sie erklären, wieso die beiden Richtervereinigungen die Unabhängigkeit von der Exekutive fordern, wenn diese seit über 60 Jahren im Grundgesetz verankert ist und von Anfang an gewährleistet sein müsste?
Nach dem Rechtsstaatsprinzip müssen die 3 Staatsgewalten voneinander getrennt sein und sich gegenseitig kontrollieren.
29.) Können Sie erklären, wieso die Bundeskanzlerin und die Mehrheit ihrer Ministerkolleginnen und -kollegen gleichzeitig der Exekutive (als Regierungsmitglieder) und der Legislative (als Abgeordnete) angehören?
Ist das nicht ein weiterer Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip?
29.) Können Sie erklären, wieso die Bundeskanzlerin und die Mehrheit ihrer Ministerkolleginnen und -kollegen gleichzeitig der Exekutive (als Regierungsmitglieder) und der Legislative (als Abgeordnete) angehören?
Ist das nicht ein weiterer Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip?
Laut den Protokollen des Parlamentarischen Rates machen die Abgeordneten für die Dauer ihres Mandats Urlaub von ihrem Beruf. Daher haben sie nach Art. 48(3)GG „Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.“
Dem Wortlaut und dem Sinngehalt nach wird ihre Unabhängigkeit durch eine angemessene Entschädigung gesichert.
Das Wort „Entschädigung“ in dem Artikel 48(3)GG besagt, dass sie den Schaden ersetzt bekommen, der durch den Ausfall ihres Beruflichen Einkommens entstanden ist. Durch weitere Einnahmen würden sie, so der Sinngehalt dieses Gesetzes, ihre Unabhängigkeit verlieren.
Die meisten Abgeordneten haben nebenbei noch bis zu 612 bezahlte Nebentätigkeiten.
30.) Wieso können Abgeordnete des Bundestages weiterhin ihren alten Beruf ausüben (z.B. Rechtsanwälte) oder bezahlte Nebentätigkeiten haben, wenn sie eine Entschädigung dafür erhalten, damit sie keiner weiteren bezahlten Tätigkeit nachgehen?
Das Wort „Entschädigung“ in dem Artikel 48(3)GG besagt, dass sie den Schaden ersetzt bekommen, der durch den Ausfall ihres Beruflichen Einkommens entstanden ist. Durch weitere Einnahmen würden sie, so der Sinngehalt dieses Gesetzes, ihre Unabhängigkeit verlieren.
Die meisten Abgeordneten haben nebenbei noch bis zu 612 bezahlte Nebentätigkeiten.
30.) Wieso können Abgeordnete des Bundestages weiterhin ihren alten Beruf ausüben (z.B. Rechtsanwälte) oder bezahlte Nebentätigkeiten haben, wenn sie eine Entschädigung dafür erhalten, damit sie keiner weiteren bezahlten Tätigkeit nachgehen?
Nach Art. 38(1)GG werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in „unmittelbarer“ Wahl gewählt.
Im Strafgesetzbuch steht unter § 92(2) es sei das Recht des Volkes, die Volksvertretung in „unmittelbaren“ Wahlen zu wählen. Das Wort „unmittelbar“ bedeutet: ohne Vermittlung durch eine Partei. Demnach ist die Listenwahl grundgesetzwidrig.
31.) Wieso wird dem Volk das Recht auf eine unmittelbare Wahl der Volksvertreter seit über 60 Jahren vorenthalten?
Im Strafgesetzbuch steht unter § 92(2) es sei das Recht des Volkes, die Volksvertretung in „unmittelbaren“ Wahlen zu wählen. Das Wort „unmittelbar“ bedeutet: ohne Vermittlung durch eine Partei. Demnach ist die Listenwahl grundgesetzwidrig.
31.) Wieso wird dem Volk das Recht auf eine unmittelbare Wahl der Volksvertreter seit über 60 Jahren vorenthalten?
Ich habe eine entsprechende Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Grundgesetz und gegen § 92(2) Strafgesetzbuch eingereicht. Es wurden keine Ermittlungen aufgenommen. Dieser Bescheid der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Akz. 140 Js 524/08) „wurde elektronisch erstellt und trägt deshalb keine Unterschrift“ (Zitat).
Bei der Durchsicht meiner Unterlagen habe ich festgestellt, dass sämtliche Einstellungsbescheide gegen Organe der Exekutive nicht handschriftlich unterschrieben wurden.
32.) Welche rechtliche Relevanz haben amtliche Schreiben, wie die Einstellung einer Ermittlung, wenn sich niemand durch die Unterschrift als Verantwortlicher zu erkennen gibt?
Bei der Durchsicht meiner Unterlagen habe ich festgestellt, dass sämtliche Einstellungsbescheide gegen Organe der Exekutive nicht handschriftlich unterschrieben wurden.
32.) Welche rechtliche Relevanz haben amtliche Schreiben, wie die Einstellung einer Ermittlung, wenn sich niemand durch die Unterschrift als Verantwortlicher zu erkennen gibt?
In verschiedenen Gesetzestexten ist der Staatsanwalt als Beamter definiert (GVG, StPO, StGB usw.). Es liegt der begründete Verdacht vor, dass Ermittlungen gegen Mitglieder der Exekutive nicht aufgenommen werden, da Staatsanwälte selbst Teil der Exekutive und dementsprechend weisungsgebunden sind.
33.) Muss die Staatsanwaltschaft in einem Rechtsstaat nicht unabhängig sein, damit sie unbefangen auch gegen Mitglieder der Exekutive vorgehen kann?
33.) Muss die Staatsanwaltschaft in einem Rechtsstaat nicht unabhängig sein, damit sie unbefangen auch gegen Mitglieder der Exekutive vorgehen kann?
Mit dem Wegfall des § 15 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) „Alle Gerichte sind Staatsgerichte“ bestehen keine „Staatsgerichte“ mehr. Offensichtlich gibt es seither ausschließlich Ausnahme- bzw. Scheingerichte.
Nach Art 101(1) Grundgesetz sind Ausnahmegerichte unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
Ich habe inzwischen mehrere Klagen vor dem Verwaltungsgericht und dem Finanzgericht geführt. Nach § 317 (1) der Zivilprozessordnung (ZPO) werden die Urteile den Parteien zugestellt. Der § 315 (1) ZPO besagt: „Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben.“
Bis heute halte ich noch kein, von einem Richter unterschriebenes, „Urteil“ in Händen.
34.) Wieso erhält der Kläger kein unterschriebenes Urteil, wie das in der ZPO vorgeschrieben ist, sondern eine „Ausfertigung“, die offensichtlich wertlos ist?
Nach Art 101(1) Grundgesetz sind Ausnahmegerichte unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
Ich habe inzwischen mehrere Klagen vor dem Verwaltungsgericht und dem Finanzgericht geführt. Nach § 317 (1) der Zivilprozessordnung (ZPO) werden die Urteile den Parteien zugestellt. Der § 315 (1) ZPO besagt: „Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben.“
Bis heute halte ich noch kein, von einem Richter unterschriebenes, „Urteil“ in Händen.
34.) Wieso erhält der Kläger kein unterschriebenes Urteil, wie das in der ZPO vorgeschrieben ist, sondern eine „Ausfertigung“, die offensichtlich wertlos ist?
Gerichtsverfahren ohne gesetzlichen Richter sind nicht mit Artikel 14 (1) UN Zivilpakt, Artikel 6 EMRK, Artikel 10 der UN Res. 217 (III) und Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar. Gerichte ohne gesetzliche Richter sind Ausnahmegerichte.
35.) Wieso verstoßen Gerichte offensichtlich fortgesetzt und ungestraft gegen internationales Recht? Hängt das damit zusammen, dass keine gesetzlichen Richter, sondern Privatpersonen, die Urteile fällen?
35.) Wieso verstoßen Gerichte offensichtlich fortgesetzt und ungestraft gegen internationales Recht? Hängt das damit zusammen, dass keine gesetzlichen Richter, sondern Privatpersonen, die Urteile fällen?
Das Strafgesetzbuch3 bezieht sich 48 Mal auf die „Bundesrepublik Deutschland“. 11 Mal taucht in dem Gesetzeswerk der „Bestand der Bundesrepublik Deutschland“ auf. Im Sinne des Strafgesetzbuches beeinträchtigt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, wer … ihre staatliche Einheit beseitigt (§92(1) StGB).
Die Strafe für die Beseitigung steht im § 100 StGB: „In besonders schweren Fällen ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter durch die Tat eine schwere Gefahr für den Bestand der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt.“
Wie inzwischen auf jeder Briefmarke nachzulesen ist heißt der Staat, in dem wir leben, „Deutschland“. Die „Bundesrepublik Deutschland“ existiert nicht mehr, ihr Bestand wurde aufgelöst.
36.) Wer trägt die Verantwortung dafür, dass die „Bundesrepublik von Deutschland“ gelöscht wurde?
37.) Gelten die Gesetze der „Bundesrepublik von Deutschland“ auch für das gesamte Deutschland?
Die Strafe für die Beseitigung steht im § 100 StGB: „In besonders schweren Fällen ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter durch die Tat eine schwere Gefahr für den Bestand der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt.“
Wie inzwischen auf jeder Briefmarke nachzulesen ist heißt der Staat, in dem wir leben, „Deutschland“. Die „Bundesrepublik Deutschland“ existiert nicht mehr, ihr Bestand wurde aufgelöst.
36.) Wer trägt die Verantwortung dafür, dass die „Bundesrepublik von Deutschland“ gelöscht wurde?
37.) Gelten die Gesetze der „Bundesrepublik von Deutschland“ auch für das gesamte Deutschland?
Der Artikel 21(2) des Grundgesetzes besagt: „Parteien, die … den Bestand der Bundesrepublik Deutschland … gefährden, sind verfassungswidrig.“
38.) Welche Parteien haben an der Abschaffung der „Bundesrepublik von Deutschland“ mitgewirkt?
38.) Welche Parteien haben an der Abschaffung der „Bundesrepublik von Deutschland“ mitgewirkt?
Nach Artikel 64 des Grundgesetzes leisten der Bundeskanzler und die Bundesminister bei der Amtsübernahme vor dem Bundestag den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.
Der Artikel 56 GG lautet:
Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid:
“Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“
39.) Welches „deutsche Volk“ ist gemeint?
a) Das Volk des Weimarer Reiches von 1919 (siehe Artikel 140GG)?
b) Das Volk in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 (siehe Artikel 116(1) GG)?
c) Das Volk der „Bundesrepublik von Deutschland“, die aus den Ländern bestand, die bis 1990 im Artikel 23 GG aufgelistet waren?
d) Das Volk von „Deutschland“, das seit 1952 Mitglied im Europäischen Rat ist?
e) Das Volk von „Deutschland“, das 1990 gegründet wurde und aus der ehemaligen „Bundesrepublik von Deutschland“, der ehemaligen „Deutschen Demokratischen Republik“ und aus „Berlin“ bestehen soll?
Der Artikel 56 GG lautet:
Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid:
“Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“
39.) Welches „deutsche Volk“ ist gemeint?
a) Das Volk des Weimarer Reiches von 1919 (siehe Artikel 140GG)?
b) Das Volk in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 (siehe Artikel 116(1) GG)?
c) Das Volk der „Bundesrepublik von Deutschland“, die aus den Ländern bestand, die bis 1990 im Artikel 23 GG aufgelistet waren?
d) Das Volk von „Deutschland“, das seit 1952 Mitglied im Europäischen Rat ist?
e) Das Volk von „Deutschland“, das 1990 gegründet wurde und aus der ehemaligen „Bundesrepublik von Deutschland“, der ehemaligen „Deutschen Demokratischen Republik“ und aus „Berlin“ bestehen soll?
40.) Wie kann man Gesetze „wahren und verteidigen“, wenn der dazu gehörende Staat abgeschafft wurde?
Auf Ihre Antwort wartend
verbleibe ich
mit freundl. Gruß
verbleibe ich
mit freundl. Gruß
Fahrenwalde, den 19.10.2011
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1“Soldatengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2005 (BGBl. I S. 1482), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 678) geändert worden ist”
3“Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. März 2008 (BGBl. I S. 306)”
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