Rechtslage in Deutschland
Ein guter Bürger muss wissen in welcher rechtlichen Situation er sich in seinem Land befindet. Wer in Deutschland lebt, wird bei seiner Recherche schnell merken, dass etwas mit der BRD nicht stimmt. Wir werfen einen kritischen Blick auf die deutsche Wiedervereinigung und danach werden wir verstehen, was Gorbatschow meinte, als er folgendes auf die Frage von Franz Josef Wagner antwortete:
„Herr Gorbatschow: - Gibt es da ein Geheimnis der deutschen Einheit, das wir nicht kennen?" „Ja.“
Frage von Franz- Josef Wagner, „Berliner Bild- Zeitung" am 14. September 2000 zu Michail Gorbatschow und dessen Antwort darauf
Und was meinte Johannes Gross in „Capital", Nr. 1/1994 als er schrieb:
„Wir haben gottlob einen Rechtsstaat. Aber leider ist er nicht identisch mit dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.“
Die BRD wurde durch die Besatzungsmächte erstellt, um, wie in der Haager Landkriegsordnung geregelt, die Aufrechterhaltung der gesellschaftlichen Ordnung im besetzen Deutschland zu gewährleisten. Nach Wiedererlangung der Souveränität sollte Deutschland sich wieder eine eigene Verfassung geben, wie es im Grundgesetz von den Alliierten bestätigt wurde:
"Dieses Grundgesetz (...) verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
146 GG
Die Alliierten beschlagnahmten das Deutsche Reich durch das Besatzungsrecht (SHAEF-Gesetzgebung) und legten dabei fest, in welchen Grenzen das Deutsche Reich staatsrechtlich gültig ist (Deutsches Reich in den Grenzen vom 31.12.1937). In der Westalliierten-Zone wurde der Parlamentarische Rat beauftragt ein Selbstverwaltungskonstrukt namens BRD zu etablieren. Laut der Haager Landkriegsordnung ist der Sieger eines Krieges verpflichtet die soziale Ordnung in einem besetzten Gebiet aufrecht zu erhalten. In der Rede von Carlo Schmid, einem der Väter des Grundgesetzes können sie das deutlich nachlesen:
"Meine Damen und Herren! Worum handelt es sich denn eigentlich bei dem Geschäft, das wir hier zu bewältigen haben? Was heißt denn: "Parlamentarischer Rat" ? Was heißt denn: "Grundgesetz"? Wenn in einem souveränen Staat das Volk eine verfassunggebende Nationalversammlung einberuft, ist deren Aufgabe klar und braucht nicht weiter diskutiert zu werden: Sie hat eine Verfassung zu schaffen.
- Was heißt aber "Verfassung"? Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz.
Was ist nun die Lage Deutschlands heute? Am 8. Mai 1945 hat die deutsche Wehrmacht bedingungslos kapituliert. An diesen Akt werden von den verschiedensten Seiten die verschiedensten Wirkungen geknüpft. Wie steht es damit? Die bedingungslose Kapitulation hatte Rechtswirkungen ausschließlich auf militärischem Gebiet. Die Kapitulationsurkunde, die damals unterzeichnet wurde, hat nicht etwa bedeutet, dass damit das deutsche Volk durch legitimierte Vertreter zum Ausdruck bringen wollte, dass es als Staat nicht mehr existiert, sondern hatte lediglich die Bedeutung, dass den Alliierten das Recht nicht bestritten werden sollte, mit der deutschen Wehrmacht nach Gutdünken zu verfahren. Das ist der Sinn der bedingungslosen Kapitulation und kein anderer.
Um einen Staat im Vollsinne zu organisieren, muss die Volkssouveränität sich in ihrer ganzen Fülle auswirken können. Wo nur eine fragmentarische Ausübung möglich ist, kann auch nur ein Staatsfragment organisiert werden. Mehr können wir nicht zuwege bringen, es sei denn, dass wir den Besatzungsmächten gegenüber - was aber eine ernste politische Entscheidung voraussetzen würde - Rechte geltend machen, die sie uns heute noch nicht einräumen wollen. Das müsste dann ihnen gegenüber eben durchgekämpft werden. Solange das nicht geschehen ist, können wir, wenn Worte überhaupt einen Sinn haben sollen, keine Verfassung machen, auch keine vorläufige Verfassung, wenn "vorläufig" lediglich eine zeitliche Bestimmung sein soll. Sondern was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment. Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut.
Damit glaube ich die Frage beantwortet zu haben, worum es sich bei unserem Tun denn eigentlich handelt. Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten.
Wenn man nun fragt, wo dann die Grenze gegenüber dem Voll-Staat, gegenüber der Vollverfassung liege: Nun, das ist eine Frage der praktischen Beurteilung im Einzelfall. Über folgende Gesichtspunkte aber sollte Einigkeit erzielt werden können:
Erstens: Das Grundgesetz für das Staatsfragment muss gerade aus diesem seinen inneren Wesen heraus seine zeitliche Begrenzung in sich selber tragen. Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muss originär entstehen können. Aber das setzt voraus, dass das Grundgesetz eine Bestimmung enthält, wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintreten wird. Nun, ich glaube, über diesen Zeitpunkt kann kein Zweifel bestehen: "an dem Tage, an dem eine vom deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt."
Carlo Schmid vor dem Parlamentarischen Rat 8.9.1948
Nach der sog. Wiedervereinigung hätte es zur Herstellung der Souveränität also zu einer Volksversammlung kommen müssen, die eine Verfassung für Deutschland erlassen hätte. Irgendetwas scheint hier folglich nicht zu stimmen. Klären wir erstmal einen Punkt nochmal ganz klar. Die BRD war kein Staat, sondern nur eine Organisationsform unter dem Besatzungsrecht.
Viele Leute meinen die BRD wäre Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. Dies ist aber eben nicht so. Das Bundesverfassungsgericht sagt dazu folgendes:
„Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre – geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat, und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte, noch später untergegangen ist; ... Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. ...Mit der Errichtung der BRD wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert. Die BRD ist also nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. … Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des GG....“
(2BvF 1/73)
Das Deutsche Reich wurde von den Alliierten im Gebietsstand von 1937 klar definiert als 1945 das Deutsche Reich von den Alliierten durch die SHAEF-Gesetze beschlagnahmt wurde. Jetzt verstehen wir also auch, was die folgenden Nachrichten des Hessischen Rundfunks zu bedeuten haben:
„26 Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion gaben eine eigene Erklärung ab, in der sie feststellten, daß es kein völkerrechtlich wirksames Dokument zur Abtretung von 108.000 Quadratkilometer von Deutschland gebe. Bis zur Stunde bestehe Deutschland rechtlich im Gebietsstand von 1937 nach Staats- und Völkerrecht fort.“
Nachrichten im Hessischen Rundfunk 1990
An diesem Faktum hat sich bis heute nichts geändert! Deutschland ist nach wie vor definiert in den Grenzen von 1937 und trägt die Bezeichnung „Deutsches Reich“. In Verträgen wurde später dann der Begriff „Deutschland als Ganzes“ benutzt, was aber nur ein anderer Begriff für das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 ist.
Für alle Zweifler hier ein Auszug aus dem Bundesbeamtengesetz (BBG), auf das alle BRD-Beamten vereidigt werden:
"§ 185 BBG Reichsgebiet: Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937."
Bundesbeamtengesetz (BBG), zuletzt geändert durch Art. 19a G vom 19.02.2006
Die BRD kann folglich nur schwerlich ein Staat sein. Diese Annahme gilt es zu beweisen. Werfen wir einen Blick auf unseren Personalausweis (Beachten sie: es heißt Personalausweis nicht Personenausweis, wie es richtig heißen müsste). Unter dem Punkt Staatsangehörigkeit muss klar die Zugehörigkeit zu einem Staat definiert sein. Wenn die BRD also ein Staat wäre, muss dort die Staatszugehörigkeit klar als „Bundesrepublik Deutschland“ ausgewiesen sein. Sie werden aber lediglich lesen: „Deutsch“. „Deutsch“ ist aber keine korrekte Bezeichnung für eine Staatsangehörigkeit. Prüfen sie die Pässe anderer souveräner Staaten, sie werden überall die richtig genannte Staatsangehörigkeit finden. Der Sachverhalt wurde im November 2005 eindeutig bestätigt, als eine gewisse Frau Schäfer, eine frühere DDR Bürgerin, die Einbürgerung in die BRD beantragte. Sie erhielt folgendes als Antwort:
„Die Bundesrepublik Deutschland hatte am Fortbestand einer für alle Deutsche geltenden gemeinsamen deutschen Staatangehörigkeit im Sinne des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1913 stets festgehalten. Aus dem Grundsatz des Fortbestandes des deutschen Staatsvolkes folgt, dass es eine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland, deren Erwerb sie anstreben, nicht gibt.“
Um zu wissen, welche Staatsangehörigkeit sie als Deutscher haben, schauen sie als erstes im StAG nach, dem Staatsangehörigkeitsgesetz. In der Ausgabe vom 14.03.2005 lesen wir dort folgendes:
"Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt."
Wie lautet aber die deutsche Staatsangehörigkeit? Das finden sie im gesamten StAG nicht. Greifen wir also auf ältere Ausgaben des StAG zurück, dann können wir vielleicht feststellen, wie sich das mit der Staatsangehörigkeit entwickelt hat. Wir stoßen bei unserer Suche auf das RuStAG, das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22.Juli.1913 und lesen dort:
"Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt"
Entscheidend ist also die Reichsangehörigkeit. Außerdem lesen wir in der Einleitung des Gesetzes:
"Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:"
Hier finden wir also den Namen eines Staates: Deutsches Reich. Betrachten wir also die Geschichte des RuStAG/StAG und schauen wir wann die Staatszugehörigkeit „Deutsches Reich“ verloren ging.
05.02.1934:
"Deutscher ist, wer die ... unmittelbare Reichsangehörigkeit ... besitzt"
15.07.1999:
"Deutscher ist, wer die ... unmittelbare Reichsangehörigkeit ... besitzt."
21.08.2002:
"Deutscher ist, wer die ... unmittelbare Reichsangehörigkeit ... besitzt."
14.03.2005:
"Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt."
Wenn wir bis zum Jahr 2002 noch die unmittelbare Reichsangehörigkeit hatten, wie soll sich das geändert haben? Die Staatsangehörigkeit einer Person kann nicht ohne dessen Einverständnis geändert werden. Stattdessen finden wir heute im StAG eine „deutsche Staatsangehörigkeit“, die nirgends definiert wird.
Seit der Änderung im August 2007 findet sich die folgende "Fußnote" unmittelbar am Anfang des aktuellen StAG:
"Fußnote
Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1980 Überschrift: Langüberschrift idF d. Art. 1 Nr. 1 G v. 15.7.1999 I 1618 mWv 1.1.2000; Buchstabenabkürzung eingef. durch Art. 1 Nr. 1 G v. 15.7.1999 I 1618 mWv 1.1.2000 Die Bedeutung der Begriffe "Reichs- und Staatsangehörigkeit" im Sinne dieses G hat sich geändert. An die Stelle der "Reichsangehörigkeit" ist gem. § 1 V v. 5.2.1934 102-2, Art. 116 Abs. 1 GG 100-1 die deutsche Staatsangehörigkeit getreten. Die die "Reichsangehörigkeit" vermittelnde "Staatsangehörigkeit" in den Bundesstaaten - seit der Weimarer Verfassung in den deutschen Ländern - ist durch § 1 V v. 5.2.1934 beseitigt worden"
Jetzt wird es also besonders merkwürdig, denn in diesem Gesetz bezieht sich der bundesrepublikanische Gesetzgeber auf eine Verordnung von Adolf Hitler! Wer hätte das gedacht? Die hier dargestellte Interpretation, dass die "deutsche Staatsangehörigkeit" von der "Reichsangehörigkeit" verschieden wäre, ist allerdings falsch, denn in dem genannten Gesetz von 1934 wurde lediglich eine Harmonisierung vorgenommen und die Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit) zentralisiert. Die seinerzeitigen Bundesstaaten durften danach keine eigene Staatsangehörigkeit mehr vergeben, sondern dies fiel nun den entsprechenden Reichsbehörden zu. Hier wurden also nur Kompetenzen verlagert, aber keine Änderung der Reichsangehörigkeit durchgeführt. Hinzu kommt, dass diese Verordnung eigentlich mit der Aufhebung der Gesetze aus der Zeit 33-45, durch die Siegermächte nichtig gemacht wurde.
Das Staatsangehörigkeitsgesetz definiert also für Deutsche eindeutig das Deutsche Reich als Staatsangehörigkeit.
Auch die Bundesrepublik bestätigt, dass es keine Bundesbürger gibt. In dem Standardwerk "Staatsangehörigkeitsrecht" aus der C.H. Beck- Reihe (4.Auflage; ISBN: 3406515428) heißt es auf Seite 203/204:
"Das GG hat keine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland geschaffen, sondern hält an der deutschen Staatsangehörigkeit (Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913) fest, wie sich aus den Vorschriften der Artikel 16 und Artikel 116 GG ergibt. Im Parlamentarischen Rat wurde eine sogenannte Bundesangehörigkeit ausdrücklich abgelehnt (Parl. Rat HA Stern. Berichte S 537f 580; JöR nF Bd 1 (1951), S 160ff; Stern, Staatsrecht Bd I S. 260; Doehring, Staatsrecht S. 92f). Es gibt daher auch keine “Bundesangehörigkeit”, aus der sich Rechte und Pflichten von “Bundesbürgern” ableiten ließen."
Wenn die BRD also kein eigenständiger Staat ist, kann sie folglich auch keine eigene Staatsflagge führen und auch diesen Punkt finden wir bestätigt. Es handelt sich bei der Flagge, um die eigentliche Staatsflagge der Weimarer Verfassung von 1919-1933. So wählte man 1949 die Flagge der Weimarer Republik und erklärte diese in den Farben Schwarz, Rot, Gold im Artikel 22 des GG zur „Staatsflagge“. Man verwendete sinnbildlich für das unfreie Deutschland die heutige „BRD“-Flagge.
Folglich muss also auch mit dem Bundesadler etwas nicht stimmen, denn wenn die BRD kein Staat ist, kann sie auch kein eigenes Staatswappen haben. Auch dieser Punkt ist erwiesen, denn die BRD verwendet viele verschiedene Bundesadler. Auf dem Personalausweis finden sie einen Bundesadler mit 14 Schwingen, im Wasserbild über ihrem Passfoto ist ein Adler mit 12 Schwingen, welcher ist jetzt der richtige? Wer in der Vergangenheit gräbt, wird vielleicht auf einen alten Reisepass des Deutschen Reiches stoßen und sich fragen, warum auf diesem Dokument bereits der „Bundesadler“ gebraucht wird.
„Herr Gorbatschow: - Gibt es da ein Geheimnis der deutschen Einheit, das wir nicht kennen?" „Ja.“
Frage von Franz- Josef Wagner, „Berliner Bild- Zeitung" am 14. September 2000 zu Michail Gorbatschow und dessen Antwort darauf
Und was meinte Johannes Gross in „Capital", Nr. 1/1994 als er schrieb:
„Wir haben gottlob einen Rechtsstaat. Aber leider ist er nicht identisch mit dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.“
Die BRD wurde durch die Besatzungsmächte erstellt, um, wie in der Haager Landkriegsordnung geregelt, die Aufrechterhaltung der gesellschaftlichen Ordnung im besetzen Deutschland zu gewährleisten. Nach Wiedererlangung der Souveränität sollte Deutschland sich wieder eine eigene Verfassung geben, wie es im Grundgesetz von den Alliierten bestätigt wurde:
"Dieses Grundgesetz (...) verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
146 GG
Die Alliierten beschlagnahmten das Deutsche Reich durch das Besatzungsrecht (SHAEF-Gesetzgebung) und legten dabei fest, in welchen Grenzen das Deutsche Reich staatsrechtlich gültig ist (Deutsches Reich in den Grenzen vom 31.12.1937). In der Westalliierten-Zone wurde der Parlamentarische Rat beauftragt ein Selbstverwaltungskonstrukt namens BRD zu etablieren. Laut der Haager Landkriegsordnung ist der Sieger eines Krieges verpflichtet die soziale Ordnung in einem besetzten Gebiet aufrecht zu erhalten. In der Rede von Carlo Schmid, einem der Väter des Grundgesetzes können sie das deutlich nachlesen:
"Meine Damen und Herren! Worum handelt es sich denn eigentlich bei dem Geschäft, das wir hier zu bewältigen haben? Was heißt denn: "Parlamentarischer Rat" ? Was heißt denn: "Grundgesetz"? Wenn in einem souveränen Staat das Volk eine verfassunggebende Nationalversammlung einberuft, ist deren Aufgabe klar und braucht nicht weiter diskutiert zu werden: Sie hat eine Verfassung zu schaffen.
- Was heißt aber "Verfassung"? Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz.
Was ist nun die Lage Deutschlands heute? Am 8. Mai 1945 hat die deutsche Wehrmacht bedingungslos kapituliert. An diesen Akt werden von den verschiedensten Seiten die verschiedensten Wirkungen geknüpft. Wie steht es damit? Die bedingungslose Kapitulation hatte Rechtswirkungen ausschließlich auf militärischem Gebiet. Die Kapitulationsurkunde, die damals unterzeichnet wurde, hat nicht etwa bedeutet, dass damit das deutsche Volk durch legitimierte Vertreter zum Ausdruck bringen wollte, dass es als Staat nicht mehr existiert, sondern hatte lediglich die Bedeutung, dass den Alliierten das Recht nicht bestritten werden sollte, mit der deutschen Wehrmacht nach Gutdünken zu verfahren. Das ist der Sinn der bedingungslosen Kapitulation und kein anderer.
Um einen Staat im Vollsinne zu organisieren, muss die Volkssouveränität sich in ihrer ganzen Fülle auswirken können. Wo nur eine fragmentarische Ausübung möglich ist, kann auch nur ein Staatsfragment organisiert werden. Mehr können wir nicht zuwege bringen, es sei denn, dass wir den Besatzungsmächten gegenüber - was aber eine ernste politische Entscheidung voraussetzen würde - Rechte geltend machen, die sie uns heute noch nicht einräumen wollen. Das müsste dann ihnen gegenüber eben durchgekämpft werden. Solange das nicht geschehen ist, können wir, wenn Worte überhaupt einen Sinn haben sollen, keine Verfassung machen, auch keine vorläufige Verfassung, wenn "vorläufig" lediglich eine zeitliche Bestimmung sein soll. Sondern was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment. Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut.
Damit glaube ich die Frage beantwortet zu haben, worum es sich bei unserem Tun denn eigentlich handelt. Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten.
Wenn man nun fragt, wo dann die Grenze gegenüber dem Voll-Staat, gegenüber der Vollverfassung liege: Nun, das ist eine Frage der praktischen Beurteilung im Einzelfall. Über folgende Gesichtspunkte aber sollte Einigkeit erzielt werden können:
Erstens: Das Grundgesetz für das Staatsfragment muss gerade aus diesem seinen inneren Wesen heraus seine zeitliche Begrenzung in sich selber tragen. Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muss originär entstehen können. Aber das setzt voraus, dass das Grundgesetz eine Bestimmung enthält, wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintreten wird. Nun, ich glaube, über diesen Zeitpunkt kann kein Zweifel bestehen: "an dem Tage, an dem eine vom deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt."
Carlo Schmid vor dem Parlamentarischen Rat 8.9.1948
Nach der sog. Wiedervereinigung hätte es zur Herstellung der Souveränität also zu einer Volksversammlung kommen müssen, die eine Verfassung für Deutschland erlassen hätte. Irgendetwas scheint hier folglich nicht zu stimmen. Klären wir erstmal einen Punkt nochmal ganz klar. Die BRD war kein Staat, sondern nur eine Organisationsform unter dem Besatzungsrecht.
Viele Leute meinen die BRD wäre Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. Dies ist aber eben nicht so. Das Bundesverfassungsgericht sagt dazu folgendes:
„Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre – geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat, und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte, noch später untergegangen ist; ... Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. ...Mit der Errichtung der BRD wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert. Die BRD ist also nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. … Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des GG....“
(2BvF 1/73)
Das Deutsche Reich wurde von den Alliierten im Gebietsstand von 1937 klar definiert als 1945 das Deutsche Reich von den Alliierten durch die SHAEF-Gesetze beschlagnahmt wurde. Jetzt verstehen wir also auch, was die folgenden Nachrichten des Hessischen Rundfunks zu bedeuten haben:
„26 Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion gaben eine eigene Erklärung ab, in der sie feststellten, daß es kein völkerrechtlich wirksames Dokument zur Abtretung von 108.000 Quadratkilometer von Deutschland gebe. Bis zur Stunde bestehe Deutschland rechtlich im Gebietsstand von 1937 nach Staats- und Völkerrecht fort.“
Nachrichten im Hessischen Rundfunk 1990
An diesem Faktum hat sich bis heute nichts geändert! Deutschland ist nach wie vor definiert in den Grenzen von 1937 und trägt die Bezeichnung „Deutsches Reich“. In Verträgen wurde später dann der Begriff „Deutschland als Ganzes“ benutzt, was aber nur ein anderer Begriff für das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 ist.
Für alle Zweifler hier ein Auszug aus dem Bundesbeamtengesetz (BBG), auf das alle BRD-Beamten vereidigt werden:
"§ 185 BBG Reichsgebiet: Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937."
Bundesbeamtengesetz (BBG), zuletzt geändert durch Art. 19a G vom 19.02.2006
Die BRD kann folglich nur schwerlich ein Staat sein. Diese Annahme gilt es zu beweisen. Werfen wir einen Blick auf unseren Personalausweis (Beachten sie: es heißt Personalausweis nicht Personenausweis, wie es richtig heißen müsste). Unter dem Punkt Staatsangehörigkeit muss klar die Zugehörigkeit zu einem Staat definiert sein. Wenn die BRD also ein Staat wäre, muss dort die Staatszugehörigkeit klar als „Bundesrepublik Deutschland“ ausgewiesen sein. Sie werden aber lediglich lesen: „Deutsch“. „Deutsch“ ist aber keine korrekte Bezeichnung für eine Staatsangehörigkeit. Prüfen sie die Pässe anderer souveräner Staaten, sie werden überall die richtig genannte Staatsangehörigkeit finden. Der Sachverhalt wurde im November 2005 eindeutig bestätigt, als eine gewisse Frau Schäfer, eine frühere DDR Bürgerin, die Einbürgerung in die BRD beantragte. Sie erhielt folgendes als Antwort:
„Die Bundesrepublik Deutschland hatte am Fortbestand einer für alle Deutsche geltenden gemeinsamen deutschen Staatangehörigkeit im Sinne des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1913 stets festgehalten. Aus dem Grundsatz des Fortbestandes des deutschen Staatsvolkes folgt, dass es eine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland, deren Erwerb sie anstreben, nicht gibt.“
Um zu wissen, welche Staatsangehörigkeit sie als Deutscher haben, schauen sie als erstes im StAG nach, dem Staatsangehörigkeitsgesetz. In der Ausgabe vom 14.03.2005 lesen wir dort folgendes:
"Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt."
Wie lautet aber die deutsche Staatsangehörigkeit? Das finden sie im gesamten StAG nicht. Greifen wir also auf ältere Ausgaben des StAG zurück, dann können wir vielleicht feststellen, wie sich das mit der Staatsangehörigkeit entwickelt hat. Wir stoßen bei unserer Suche auf das RuStAG, das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22.Juli.1913 und lesen dort:
"Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt"
Entscheidend ist also die Reichsangehörigkeit. Außerdem lesen wir in der Einleitung des Gesetzes:
"Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:"
Hier finden wir also den Namen eines Staates: Deutsches Reich. Betrachten wir also die Geschichte des RuStAG/StAG und schauen wir wann die Staatszugehörigkeit „Deutsches Reich“ verloren ging.
05.02.1934:
"Deutscher ist, wer die ... unmittelbare Reichsangehörigkeit ... besitzt"
15.07.1999:
"Deutscher ist, wer die ... unmittelbare Reichsangehörigkeit ... besitzt."
21.08.2002:
"Deutscher ist, wer die ... unmittelbare Reichsangehörigkeit ... besitzt."
14.03.2005:
"Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt."
Wenn wir bis zum Jahr 2002 noch die unmittelbare Reichsangehörigkeit hatten, wie soll sich das geändert haben? Die Staatsangehörigkeit einer Person kann nicht ohne dessen Einverständnis geändert werden. Stattdessen finden wir heute im StAG eine „deutsche Staatsangehörigkeit“, die nirgends definiert wird.
Seit der Änderung im August 2007 findet sich die folgende "Fußnote" unmittelbar am Anfang des aktuellen StAG:
"Fußnote
Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1980 Überschrift: Langüberschrift idF d. Art. 1 Nr. 1 G v. 15.7.1999 I 1618 mWv 1.1.2000; Buchstabenabkürzung eingef. durch Art. 1 Nr. 1 G v. 15.7.1999 I 1618 mWv 1.1.2000 Die Bedeutung der Begriffe "Reichs- und Staatsangehörigkeit" im Sinne dieses G hat sich geändert. An die Stelle der "Reichsangehörigkeit" ist gem. § 1 V v. 5.2.1934 102-2, Art. 116 Abs. 1 GG 100-1 die deutsche Staatsangehörigkeit getreten. Die die "Reichsangehörigkeit" vermittelnde "Staatsangehörigkeit" in den Bundesstaaten - seit der Weimarer Verfassung in den deutschen Ländern - ist durch § 1 V v. 5.2.1934 beseitigt worden"
Jetzt wird es also besonders merkwürdig, denn in diesem Gesetz bezieht sich der bundesrepublikanische Gesetzgeber auf eine Verordnung von Adolf Hitler! Wer hätte das gedacht? Die hier dargestellte Interpretation, dass die "deutsche Staatsangehörigkeit" von der "Reichsangehörigkeit" verschieden wäre, ist allerdings falsch, denn in dem genannten Gesetz von 1934 wurde lediglich eine Harmonisierung vorgenommen und die Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit) zentralisiert. Die seinerzeitigen Bundesstaaten durften danach keine eigene Staatsangehörigkeit mehr vergeben, sondern dies fiel nun den entsprechenden Reichsbehörden zu. Hier wurden also nur Kompetenzen verlagert, aber keine Änderung der Reichsangehörigkeit durchgeführt. Hinzu kommt, dass diese Verordnung eigentlich mit der Aufhebung der Gesetze aus der Zeit 33-45, durch die Siegermächte nichtig gemacht wurde.
Das Staatsangehörigkeitsgesetz definiert also für Deutsche eindeutig das Deutsche Reich als Staatsangehörigkeit.
Auch die Bundesrepublik bestätigt, dass es keine Bundesbürger gibt. In dem Standardwerk "Staatsangehörigkeitsrecht" aus der C.H. Beck- Reihe (4.Auflage; ISBN: 3406515428) heißt es auf Seite 203/204:
"Das GG hat keine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland geschaffen, sondern hält an der deutschen Staatsangehörigkeit (Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913) fest, wie sich aus den Vorschriften der Artikel 16 und Artikel 116 GG ergibt. Im Parlamentarischen Rat wurde eine sogenannte Bundesangehörigkeit ausdrücklich abgelehnt (Parl. Rat HA Stern. Berichte S 537f 580; JöR nF Bd 1 (1951), S 160ff; Stern, Staatsrecht Bd I S. 260; Doehring, Staatsrecht S. 92f). Es gibt daher auch keine “Bundesangehörigkeit”, aus der sich Rechte und Pflichten von “Bundesbürgern” ableiten ließen."
Wenn die BRD also kein eigenständiger Staat ist, kann sie folglich auch keine eigene Staatsflagge führen und auch diesen Punkt finden wir bestätigt. Es handelt sich bei der Flagge, um die eigentliche Staatsflagge der Weimarer Verfassung von 1919-1933. So wählte man 1949 die Flagge der Weimarer Republik und erklärte diese in den Farben Schwarz, Rot, Gold im Artikel 22 des GG zur „Staatsflagge“. Man verwendete sinnbildlich für das unfreie Deutschland die heutige „BRD“-Flagge.
Folglich muss also auch mit dem Bundesadler etwas nicht stimmen, denn wenn die BRD kein Staat ist, kann sie auch kein eigenes Staatswappen haben. Auch dieser Punkt ist erwiesen, denn die BRD verwendet viele verschiedene Bundesadler. Auf dem Personalausweis finden sie einen Bundesadler mit 14 Schwingen, im Wasserbild über ihrem Passfoto ist ein Adler mit 12 Schwingen, welcher ist jetzt der richtige? Wer in der Vergangenheit gräbt, wird vielleicht auf einen alten Reisepass des Deutschen Reiches stoßen und sich fragen, warum auf diesem Dokument bereits der „Bundesadler“ gebraucht wird.
(Deutscher Reisepass von 1930 mit „Bundesadler“.Der heute verwendete Bundesadler ist eine Fälschung des alten Reichsadlers, den sie hier sehen. Man kann die Adler aber durch die Anzahl der Schwingen voneinander unterscheiden)
Greifen wir nun noch einmal auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zurück und zwar auf folgenden Satz:
„Die BRD ist also nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. ... Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des GG. ...“
(2BvF 1/73)
Die Hoheitsgewalt beschränkt sich also auf den Geltungsbereich des GG. Dieser Geltungsbereich war bis 1990 im Artikel 23 GG definiert. Das Problem hier ist folgendes: Ein Gesetz ist nur gültig, wenn klar ersichtlich ist, in welchen Grenzen das Gesetz gültig ist.
„Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“
(BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)
Schauen wir uns also an was während der sog. Wiedervereinigung passiert ist.
Am 18.07.1990 00:00 MEZ ließ der US-Außenminister James Baker III. den Artikel 23 GG streichen. Mittlerweile befindet sich dort wieder ein neuer Artikel 23, aber dieser definiert keinen Geltungsbereich.
Es stellen sich also folgende Fragen: Wie können die neuen Länder der ehemaligen DDR, die seit dem 18.07.1990 nicht mehr existent war, dem Artikel 23 GG (alte Fassung) am 03.10.1990 beitreten, obwohl dieser ebenfalls seit dem 18.07.1990 nicht mehr existiert hat?
Wir erinnern uns wie die DDR den Beitritt zur BRD erklärte?
"Die Volkskammer erklärt den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nachArtikel 23 (!!!) mit Wirkung vom 3. Oktober 1990"
Aber dies ist noch nicht abstrus genug, es stellt sich auch eine andere Frage. Wie können die neuen Länder, die selbst erst am 14. Oktober gebildet wurden, bereits am 03. Oktober zu etwas beitreten?
Juristen kennen im Recht den Begriff der „Unmöglichkeit“. So sind Vereinbarungen oder Verträge, die Bestandteile oder Vorraussetzungen enthalten, die unmöglich sind, nichtig. Und so ist der „Einigungsvertrag“ als nichtig anzusehen, da er gleich mehrere Unmöglichkeiten enthält!
Doch welche Bedeutung hat das nun genau? Im Klartext hat die BRD mit der Streichung des Artikel 23 a.F. alle ihre Befugnisse verloren, denn mit dem Außerkrafttreten des Grundgesetzes, ist auch die SHAEF-Gesetzgebung, also das Besatzungsrecht, immer noch das ranghöchste Gesetzeswerk. Die sog. „deutschen Politiker“ stecken also in einer Krise, denn wenn das Volk diesen Betrug erstmal erkennt, verlieren sie ihre Macht, die sie rechtlich auch nicht mehr besitzen. Die SHAEF-Gesetzgebung schreibt vor, dass alle Beamte, von den Alliierten legitimiert werden. Die heutigen Beamten und Richter schwören aber ihren Amtseid auf das nicht mehr gültige Grundgesetz, was immense Folgen hat und auch eine Möglichkeit bietet sich gegen den Betrug zu wehren, aber dazu später mehr.
Später haben die Alliierten dann still und heimlich ihre Macht über die BRD wieder erneuert, in dem sie im Bundesgesetzblatt von 1990 Teil II Seite 1387 folgende Artikel des Überleitungsvertrages in Kraft gelassen haben:
„Folgende Teile des Überleitungsvertrages bleiben weiterhin in Kraft: · Teil I - Artikel 1 · Teil I - Artikel 2 · Teil VI - Artikel 3 · Teil IX - Artikel 1 · Teil X - Artikel 4“
Schauen wir uns also an was hier genau in Kraft bleibt:
Teil I - Artikel 2 "1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. "
Alle Gesetze der Vier Mächte (Westalliierte und Sowjetunion), die bereits für Deutschland erlassen wurden, bleiben also weiter in Kraft.
Teil VI - Artikel 3 „(1) Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen (!), das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.“
Mit diesem Artikel sichern sich die Alliierten zusätzlich nochmal das Recht zu jedes Vermögen in Deutschland beschlagnahmen zu dürfen.
Teil IX - Artikel 1
"Vorbehaltlich der Bestimmungen einer Friedensregelung mit Deutschland dürfen deutsche Staatsangehörige, die der Herrschaftsgewalt der Bundesrepublik unterliegen, gegen die Staaten, welche die Erklärung der Vereinten Nationen vom 1.Januar 1942 unterzeichnet haben oder ihr beigetreten sind oder mit Deutschland im Kriegszustand waren oder in Artikel 5 des Fünften Teils dieses Vertrags genannt sind, sowie gegen deren Staatsangehörige keine Ansprüche irgendwelcher Art erheben wegen Maßnahmen, welche von den Regierungen dieser Staaten oder mit ihrer Ermächtigung in der Zeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 5. Juni 1945 wegen des in Europa bestehenden Kriegszustandes getroffen worden sind; auch darf niemand derartige Ansprüche vor einem Gericht der Bundesrepublik geltend machen."
Sie dürfen also als Deutscher nichts einklagen, was ihnen zu Unrecht vor dem 5.Juni 1945 angetan wurde. Aber der eigentlich Hammer, stellt das kleine "Vorbehaltlich" dar. Dieser Artikel besagt, dass Deutsche mögliche Kriegsverbrechen erst einklagen können, nachdem Deutschland einen Friedensvertrag unterziechnet hat. Aber moment! Hat man nicht gesagt, dass mit dem 2plus4 Vertrag ein Friedensvertrag überflüssig wäre?
Der Kriegszustand als solcher besteht nach wie vor fort. Sie können das in den UN-Feindstaatenklauseln (UN-Charta Art.53 und 107) nachlesen, denn Deutschland ist dort nach wie vor als Feindstaat gelistet. Bestätigt wird der Kriegszustand auch nochmal in folgenden Artikel des Überleitungsvertrages, der weiterhin in Kraft ist:
Teil X - Artikel 4 "Die Bundesrepublik bestätigt, dass nach deutschem Recht der Kriegszustand als solcher die vor Eintritt des Kriegszustandes durch Verträge oder andere Verpflichtungen begründeten Verbindlichkeiten zur Bezahlung von Geldschulden und die vor diesem Zeitpunkt erworbenen Rechte nicht berührt."
Am 25.09.1990 (also fast 2 Wochen nach dem 2plus4-Vertrag!!!) hat die BRD außerdem mit den Alliierten das "Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin" unterschrieben. Darin lesen wir folgenden Satz:
"Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind."
(BGBl. 1990 II 1274) unter Artikel 2
Außerdem hat man folgendes festgesetzt:
„Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt.“
(BGBl. II, S. 1274 ff.)
Als einfacher Bürger können sie also nicht mehr wissen, welche Gesetze von den Alliierten erlassen werden, weil alle Gesetze als Deutsche Gesetze behandelt werden.
Für uns interessant ist auch die Bekanntmachung des Schreibens der Drei Mächte (ohne Sowjetunion) vom 8. Juni 1990 zur Aufhebung ihrer Vorbehalte insbesondere in dem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 in bezug auf die Direktwahl der Berliner Vertreter zum Bundestag und ihr volles Stimmrecht im Bundestag und im Bundesrat.
Laut diesem Genehmigungsschreiben dürfen wir in Berlin unsere Volksvertreter ab dem 8.Juni.1990 selber wählen und sie werden nicht mehr von den Alliierten bestimmt. Die Westalliierten behalten sich aber einen "kleinen" Vorbehalt vor:
"Die Haltung der Alliierten, "daß die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, daß diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden", bleibt unverändert."
Die BRD wurde nach der angeblichen Wiedervereinigung als GmbH neugegründet. Als GmbH ist die BRD somit auch in einem Handelsregister eingetragen. Hier der zugehörige Auszug des Frankfurter Handelsregisters: LINK
Greifen wir nun noch einmal auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zurück und zwar auf folgenden Satz:
„Die BRD ist also nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. ... Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des GG. ...“
(2BvF 1/73)
Die Hoheitsgewalt beschränkt sich also auf den Geltungsbereich des GG. Dieser Geltungsbereich war bis 1990 im Artikel 23 GG definiert. Das Problem hier ist folgendes: Ein Gesetz ist nur gültig, wenn klar ersichtlich ist, in welchen Grenzen das Gesetz gültig ist.
„Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“
(BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)
Schauen wir uns also an was während der sog. Wiedervereinigung passiert ist.
Am 18.07.1990 00:00 MEZ ließ der US-Außenminister James Baker III. den Artikel 23 GG streichen. Mittlerweile befindet sich dort wieder ein neuer Artikel 23, aber dieser definiert keinen Geltungsbereich.
Es stellen sich also folgende Fragen: Wie können die neuen Länder der ehemaligen DDR, die seit dem 18.07.1990 nicht mehr existent war, dem Artikel 23 GG (alte Fassung) am 03.10.1990 beitreten, obwohl dieser ebenfalls seit dem 18.07.1990 nicht mehr existiert hat?
Wir erinnern uns wie die DDR den Beitritt zur BRD erklärte?
"Die Volkskammer erklärt den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nachArtikel 23 (!!!) mit Wirkung vom 3. Oktober 1990"
Aber dies ist noch nicht abstrus genug, es stellt sich auch eine andere Frage. Wie können die neuen Länder, die selbst erst am 14. Oktober gebildet wurden, bereits am 03. Oktober zu etwas beitreten?
(Gesetzesblatt der DDR: Die Neuen Bundesländer werden mit Wirkung am 14.Oktober 1990 gegründet, solllen aber bereits am 3.Oktober 1990 der BRD beigetreten sein)
Juristen kennen im Recht den Begriff der „Unmöglichkeit“. So sind Vereinbarungen oder Verträge, die Bestandteile oder Vorraussetzungen enthalten, die unmöglich sind, nichtig. Und so ist der „Einigungsvertrag“ als nichtig anzusehen, da er gleich mehrere Unmöglichkeiten enthält!
Doch welche Bedeutung hat das nun genau? Im Klartext hat die BRD mit der Streichung des Artikel 23 a.F. alle ihre Befugnisse verloren, denn mit dem Außerkrafttreten des Grundgesetzes, ist auch die SHAEF-Gesetzgebung, also das Besatzungsrecht, immer noch das ranghöchste Gesetzeswerk. Die sog. „deutschen Politiker“ stecken also in einer Krise, denn wenn das Volk diesen Betrug erstmal erkennt, verlieren sie ihre Macht, die sie rechtlich auch nicht mehr besitzen. Die SHAEF-Gesetzgebung schreibt vor, dass alle Beamte, von den Alliierten legitimiert werden. Die heutigen Beamten und Richter schwören aber ihren Amtseid auf das nicht mehr gültige Grundgesetz, was immense Folgen hat und auch eine Möglichkeit bietet sich gegen den Betrug zu wehren, aber dazu später mehr.
Später haben die Alliierten dann still und heimlich ihre Macht über die BRD wieder erneuert, in dem sie im Bundesgesetzblatt von 1990 Teil II Seite 1387 folgende Artikel des Überleitungsvertrages in Kraft gelassen haben:
„Folgende Teile des Überleitungsvertrages bleiben weiterhin in Kraft: · Teil I - Artikel 1 · Teil I - Artikel 2 · Teil VI - Artikel 3 · Teil IX - Artikel 1 · Teil X - Artikel 4“
Schauen wir uns also an was hier genau in Kraft bleibt:
Teil I - Artikel 2 "1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. "
Alle Gesetze der Vier Mächte (Westalliierte und Sowjetunion), die bereits für Deutschland erlassen wurden, bleiben also weiter in Kraft.
Teil VI - Artikel 3 „(1) Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen (!), das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.“
Mit diesem Artikel sichern sich die Alliierten zusätzlich nochmal das Recht zu jedes Vermögen in Deutschland beschlagnahmen zu dürfen.
Teil IX - Artikel 1
"Vorbehaltlich der Bestimmungen einer Friedensregelung mit Deutschland dürfen deutsche Staatsangehörige, die der Herrschaftsgewalt der Bundesrepublik unterliegen, gegen die Staaten, welche die Erklärung der Vereinten Nationen vom 1.Januar 1942 unterzeichnet haben oder ihr beigetreten sind oder mit Deutschland im Kriegszustand waren oder in Artikel 5 des Fünften Teils dieses Vertrags genannt sind, sowie gegen deren Staatsangehörige keine Ansprüche irgendwelcher Art erheben wegen Maßnahmen, welche von den Regierungen dieser Staaten oder mit ihrer Ermächtigung in der Zeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 5. Juni 1945 wegen des in Europa bestehenden Kriegszustandes getroffen worden sind; auch darf niemand derartige Ansprüche vor einem Gericht der Bundesrepublik geltend machen."
Sie dürfen also als Deutscher nichts einklagen, was ihnen zu Unrecht vor dem 5.Juni 1945 angetan wurde. Aber der eigentlich Hammer, stellt das kleine "Vorbehaltlich" dar. Dieser Artikel besagt, dass Deutsche mögliche Kriegsverbrechen erst einklagen können, nachdem Deutschland einen Friedensvertrag unterziechnet hat. Aber moment! Hat man nicht gesagt, dass mit dem 2plus4 Vertrag ein Friedensvertrag überflüssig wäre?
Der Kriegszustand als solcher besteht nach wie vor fort. Sie können das in den UN-Feindstaatenklauseln (UN-Charta Art.53 und 107) nachlesen, denn Deutschland ist dort nach wie vor als Feindstaat gelistet. Bestätigt wird der Kriegszustand auch nochmal in folgenden Artikel des Überleitungsvertrages, der weiterhin in Kraft ist:
Teil X - Artikel 4 "Die Bundesrepublik bestätigt, dass nach deutschem Recht der Kriegszustand als solcher die vor Eintritt des Kriegszustandes durch Verträge oder andere Verpflichtungen begründeten Verbindlichkeiten zur Bezahlung von Geldschulden und die vor diesem Zeitpunkt erworbenen Rechte nicht berührt."
Am 25.09.1990 (also fast 2 Wochen nach dem 2plus4-Vertrag!!!) hat die BRD außerdem mit den Alliierten das "Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin" unterschrieben. Darin lesen wir folgenden Satz:
"Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind."
(BGBl. 1990 II 1274) unter Artikel 2
Außerdem hat man folgendes festgesetzt:
„Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt.“
(BGBl. II, S. 1274 ff.)
Als einfacher Bürger können sie also nicht mehr wissen, welche Gesetze von den Alliierten erlassen werden, weil alle Gesetze als Deutsche Gesetze behandelt werden.
Für uns interessant ist auch die Bekanntmachung des Schreibens der Drei Mächte (ohne Sowjetunion) vom 8. Juni 1990 zur Aufhebung ihrer Vorbehalte insbesondere in dem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 in bezug auf die Direktwahl der Berliner Vertreter zum Bundestag und ihr volles Stimmrecht im Bundestag und im Bundesrat.
Laut diesem Genehmigungsschreiben dürfen wir in Berlin unsere Volksvertreter ab dem 8.Juni.1990 selber wählen und sie werden nicht mehr von den Alliierten bestimmt. Die Westalliierten behalten sich aber einen "kleinen" Vorbehalt vor:
"Die Haltung der Alliierten, "daß die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, daß diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden", bleibt unverändert."
Die BRD wurde nach der angeblichen Wiedervereinigung als GmbH neugegründet. Als GmbH ist die BRD somit auch in einem Handelsregister eingetragen. Hier der zugehörige Auszug des Frankfurter Handelsregisters: LINK
(Ihre Steuern gehen seit 1990 an die „Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH“. Das gesamte Vermögen des Landes ist in den Händen einer privaten Gesellschaft, welche mit einem lächerlichen Stammkapital von gerade mal 25 000 Euro haften kann)
Die BRD muss vor den Alliierten kuschen, denn sonst würden die Alliierten die rechtliche Lage offen legen und das Volk würde wissen, dass die BRD keine Rechtsgrundlage mehr ausübt. Freie Selbstbestimmung ist damit vollkommen unmöglich geworden. Und das schlimmste: Das Volk merkt nicht mal mehr etwas davon, da die Alliierten es perfekt verstehen sich hinter deutschen Gesetzen zu verstecken.
Die BRD existiert nicht aufgrund von Gesetzen sondern ist reines „Gewohnheitsrecht“. Nebenbei bemerkt ist auch die Mitführung des sog. Personalausweises nicht verpflichtend, das ist ein weit verbreiteter Irrtum.
Mit der Vorlage des Personalausweises anerkennt man, dass man deren Personal ist. Damit unterwirft man sich stillschweigend der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Man befindet sich dann im Privatrecht und in diesen braucht man keinen gültigen Geltungsbereich. Das gleiche gilt für das Finanzamt oder irgendeine andere Behörde. Deswegen gibt es von denen auch keine Amtlichen Zustellungen, sondern nur Förmliche. Was bitte ist eine „Förmliche Zustellung“?
Es ist wie beim Fußball. Für all die Jungs, die auf den Platz auflaufen, gelten die Regeln von Fußball. Sie unterwerfen sich damit dem Schiedsrichter. Das ist freiwillig, denn sie müssen ja nicht Fußballspielen. Wenn der Schiedsrichter pfeift ist das immer relevant und zwar für die, die auf dem Rasen stehen, für niemanden sonst.
Man sollte also für alles Urkundenbeweise verlangen. Um die Analogie aufzugreifen. Man will uns zum Fußballspielen zwingen, weil sie eben nur Schiedsrichter sind und keine staatlichen Richter. Den Urkundenbeweis können BRD-Organe nie erbringen. Der wichtigste Punkt zum Verständnis ist das Begreifen der Tatsache, dass die BRD kein Staatsrecht kennt. Sie simuliert es aber.
Deswegen wurde auch schon lange vor Streichung der Geltungsbereiche in 2006 der wichtigsten Gesetze, wie z.B. in der Zivilprozessordnung (ZPO), Strafprozessordnung (StPO) und im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), der § 15 im besagten GVG gestrichen. Dieser war ganz kurz und lautete:
„Gerichte sind Staatsgerichte“
Wenn die Gerichte nun mehr keine Staatsgerichte sind, sind sie Schiedsgerichte oder Standgerichte, sie sind somit privat und freiwillig. Schon wundert man sich nicht mehr, dass es ein Freiwilliges Gerichtsbarkeitsgesetz (FGG) gibt. Gleichzeitig sollte man auf die Einhaltung GVG § 16 bestehen:
„Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.“
Sollte sich also ein sog. Richter an dich wenden, dann verlange doch von ihm entsprechend der Vorlagepflicht nach § 99 VwGO, §§138, 139 ZPO, sowie gemäß §§16, 21 GVG, Art. 101 GG, eine eidesstaatliche Versicherung darüber, dass er nach deutschem Recht, deutscher Richter mit wirksamer Ernennung ist und in seinen Entscheidungen unabhängig. Weiterhin hättest du gern eine eidesstaatliche Versicherung darüber, dass das Gericht ein Staatsgericht ist, dass das GVG in der Anwendung als Staatsrecht und nicht als Schiedsgericht nach Geschäftsordnung (Kontrollratsgesetz 35 und/oder des BRD Unternehmens nach Art. 133 GG) gilt.
Wenn irgendein „Richter“ dir das unterschreibt, dann begeht er eine schwere Straftat und ist persönlich dafür haftbar. Zwar wird man die Arroganz der Macht zu spüren bekommen, aber wenn man diesen Nachweis fordert, ist man ganz klar auf der rechtlichen Seite.
Wir haben also nach reichlicher Suche feststellen müssen, dass der „Londoner Spectator" vom 16.11.1959 recht hatte, als er schrieb:
„Die Zukunft Deutschlands, wahrscheinlich für den Rest des Jahrhunderts, wird von Außenstehenden entschieden werden und das einzige Volk, das dies nicht weiß, sind die Deutschen.“
Abschließend ein Zitat aus der „American Free Press" vom 7. Oktober 2002, das genau beschreibt in welcher Situation wir uns derzeit befinden:
„Ironischerweise ist Deutschland keine souveräne Nation, ohne Friedensvertrag und mit über 70.000 US-amerikanischer Besatzungstruppen noch immer auf seinem Boden: Die USA und Großbritannien könnten die Bundestagswahl annullieren unter Deutschlands tatsächlicher Verfassung, dem Londoner Abkommen vom 8. August 1945.“
Die BRD muss vor den Alliierten kuschen, denn sonst würden die Alliierten die rechtliche Lage offen legen und das Volk würde wissen, dass die BRD keine Rechtsgrundlage mehr ausübt. Freie Selbstbestimmung ist damit vollkommen unmöglich geworden. Und das schlimmste: Das Volk merkt nicht mal mehr etwas davon, da die Alliierten es perfekt verstehen sich hinter deutschen Gesetzen zu verstecken.
Die BRD existiert nicht aufgrund von Gesetzen sondern ist reines „Gewohnheitsrecht“. Nebenbei bemerkt ist auch die Mitführung des sog. Personalausweises nicht verpflichtend, das ist ein weit verbreiteter Irrtum.
Mit der Vorlage des Personalausweises anerkennt man, dass man deren Personal ist. Damit unterwirft man sich stillschweigend der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Man befindet sich dann im Privatrecht und in diesen braucht man keinen gültigen Geltungsbereich. Das gleiche gilt für das Finanzamt oder irgendeine andere Behörde. Deswegen gibt es von denen auch keine Amtlichen Zustellungen, sondern nur Förmliche. Was bitte ist eine „Förmliche Zustellung“?
Es ist wie beim Fußball. Für all die Jungs, die auf den Platz auflaufen, gelten die Regeln von Fußball. Sie unterwerfen sich damit dem Schiedsrichter. Das ist freiwillig, denn sie müssen ja nicht Fußballspielen. Wenn der Schiedsrichter pfeift ist das immer relevant und zwar für die, die auf dem Rasen stehen, für niemanden sonst.
Man sollte also für alles Urkundenbeweise verlangen. Um die Analogie aufzugreifen. Man will uns zum Fußballspielen zwingen, weil sie eben nur Schiedsrichter sind und keine staatlichen Richter. Den Urkundenbeweis können BRD-Organe nie erbringen. Der wichtigste Punkt zum Verständnis ist das Begreifen der Tatsache, dass die BRD kein Staatsrecht kennt. Sie simuliert es aber.
Deswegen wurde auch schon lange vor Streichung der Geltungsbereiche in 2006 der wichtigsten Gesetze, wie z.B. in der Zivilprozessordnung (ZPO), Strafprozessordnung (StPO) und im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), der § 15 im besagten GVG gestrichen. Dieser war ganz kurz und lautete:
„Gerichte sind Staatsgerichte“
Wenn die Gerichte nun mehr keine Staatsgerichte sind, sind sie Schiedsgerichte oder Standgerichte, sie sind somit privat und freiwillig. Schon wundert man sich nicht mehr, dass es ein Freiwilliges Gerichtsbarkeitsgesetz (FGG) gibt. Gleichzeitig sollte man auf die Einhaltung GVG § 16 bestehen:
„Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.“
Sollte sich also ein sog. Richter an dich wenden, dann verlange doch von ihm entsprechend der Vorlagepflicht nach § 99 VwGO, §§138, 139 ZPO, sowie gemäß §§16, 21 GVG, Art. 101 GG, eine eidesstaatliche Versicherung darüber, dass er nach deutschem Recht, deutscher Richter mit wirksamer Ernennung ist und in seinen Entscheidungen unabhängig. Weiterhin hättest du gern eine eidesstaatliche Versicherung darüber, dass das Gericht ein Staatsgericht ist, dass das GVG in der Anwendung als Staatsrecht und nicht als Schiedsgericht nach Geschäftsordnung (Kontrollratsgesetz 35 und/oder des BRD Unternehmens nach Art. 133 GG) gilt.
Wenn irgendein „Richter“ dir das unterschreibt, dann begeht er eine schwere Straftat und ist persönlich dafür haftbar. Zwar wird man die Arroganz der Macht zu spüren bekommen, aber wenn man diesen Nachweis fordert, ist man ganz klar auf der rechtlichen Seite.
Wir haben also nach reichlicher Suche feststellen müssen, dass der „Londoner Spectator" vom 16.11.1959 recht hatte, als er schrieb:
„Die Zukunft Deutschlands, wahrscheinlich für den Rest des Jahrhunderts, wird von Außenstehenden entschieden werden und das einzige Volk, das dies nicht weiß, sind die Deutschen.“
Abschließend ein Zitat aus der „American Free Press" vom 7. Oktober 2002, das genau beschreibt in welcher Situation wir uns derzeit befinden:
„Ironischerweise ist Deutschland keine souveräne Nation, ohne Friedensvertrag und mit über 70.000 US-amerikanischer Besatzungstruppen noch immer auf seinem Boden: Die USA und Großbritannien könnten die Bundestagswahl annullieren unter Deutschlands tatsächlicher Verfassung, dem Londoner Abkommen vom 8. August 1945.“
Vielen Dank an den Autor dieses ausführlichen und leicht verständlichen Artikels - für Menschen, die sich erst jetzt mit der Materie der Rechtslage in unserem Land vertraut machen ein sehr guter Einstieg!
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