Tuesday, 1 November 2011

EU Haftbefehl

    OT: EU Haftbefehl

    verfasst von tradi, 31.10.2011, 22:08 (editiert von tradi, 31.10.2011, 22:08)
    beispielhaft erläutert von Prof. Bocker Auszug Dann ist ein weiteres Passus zu finden, der die Auslieferung von Deutschen an andere Länder untersagt. Aber eben dieses geschieht in blatenter Weise. Jedes andere EU-Mitgliedsland kann diese Auslieferung per EU-Haftbefehl sofort und ohne jede Prüfung erwirken. Der zuständige deutsche Haftrichter stellt lediglich die Personalien fest, stempelt und unterschreibt, und schon steht man in einem anderen sprachfremdem Land vor Gericht, und alles wird in der dortigen Sprache verhandelt. Gleichzeitig wird das gesamte Vermögen des Angeklagten in Deutschland eingefroren und beschlagnahmt. Noch bevor überhaupt irgendeine Verhandlung stattfand. Bei gemeinsamen Konten trifft dies auch den Ehepartner. Damit nicht genug. Für ein und dasselbe Vergehen kann man nacheinander in allen EU-Ländern beliebig oft verurteilt werden- Wer den beispielsweise den Strand in Portugal durch Abfall verschmutzte, kann an Griechenland ausgeliefert werden, wo auf ein derartiges Delikt Gefängnis steht. Anschließend kann er per EU-Haftbefehlt nach Schweden oder an ein anderes Land ausgeliefert werden, wo er noch einmal verurteilt wird und erneut einsitzen muss. Es spielt dabei keine Rolle, dass diese "Tat" in Portugal sowie im Heimatland Deutschland straffrei war und ist. Wer also als Deutscher gegen ein estnisches oder spanisches Gesetz in Irland verstößt, kann in beide Länder ausgeliefert werden, ungeachtet der Tatsache, dass dieses sogenannte "Delikt" in Deutschland per Gesetz mit keinerlei Strafe belegt wird. Man muss also sämtliche Gesetze aller Mitgliedstaaten kennen und zuhause genau befolgen. Auch wenn der Normalbürger keine Ahnung hat, welche Gesetze in Schottland, Finnland, Österreich, Belgien, Italien, Holland, Slowenien oder Frankreich gelten. Per EU-Haftbefehl kann er in der Nacht aus dem Bett geholt, verhaftet und an eben dieses Land ausgeliefert werden, obwohl er keine Ahnung von diesem Gesetz im fernen Lande hatte und das Delikt in Deutschland straffrei war. Hierher gehört zum Beispiel die Diskriminierung Homosexueller, die in den baltischen Staaten und in Schweden streng mit Gefängnis bestraft wird. Ein Leserbrief in einer deutschen Zeitung, der auf Bibel und Koran sowie auf den Geburtenrückgang im Zusammenhang mit Homosexualität verweist, erfüllt bereits diesen Straftatbestand. Der Leserbriefschreiber kann per EU-Haftbefehl ausgeliefert und verurteilt werden, in allen Ländern, die die entsprechenden Gesetz haben, hintereinander, immer wieder. Diese feinen Regelungen machen für die Mächtigen alles möglich, auch wenn derartige Fälle bisher nur relativ selten vorkamen. Alle gesetzlichen Grundlagen für das Wegsperren system-averser Personen sind vorhanden. Das Grundgesetz bleibt ausgehebelt und ist nur noch ein hübscher Text, den man den lieben Kleinen zum Einschlafen mit sonorer Stimme vorlesen kann.
    --- Der Preis der Freiheit ist ewige Wachsamkeit (Thomas Jefferson)
    Quelle:

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