Tuesday 8 February 2011

Offener Brief an die Bundesjustizministerin….

….Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. 
von Jurij Below, Frankfurt am Main, 8.Februar 2011
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An die Bundesjustizministerin
Frau
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Mohernstraße 35
10117 BERLIN
Frankfurt, den 8. Februar 2011
Sehr geehrter Frau Bundesministerin,
als Sie am 28. Oktober 2009 Ihre Vorgängerin Brigitte Zypries ablösten, haben Sie am 11.11.2009 proklamiert: „Wir werden – auch das ist konkret vereinbart – die Pressefreiheit stärken. Journalisten werden in Zukunft besser vor Beschlagnahmungen geschützt. Wir werden sicherstellen, daß sich kein Journalist der Beihilfe strafbar macht, wenn er lediglich Material veröffentlicht, das ihm zugespielt worden ist.“ (in „Vertrauen in den Rechtsstaat stärken“)
Zwei Tage später, am 13.11.2009, sagten Sie: „Leider hat es in den vergangenen Jahrzehnten viel zu viele Gesetze gegeben, die bürgerliche Freiheitsrechte eingeschränkt und staatliche Eingriffsbefugnisse erweitert haben. Es ist Zeit, die Gesetze der vergangenen Jahre kritisch zu prüfen und sie dort, wo es nötig ist, auch zu ändern. Es ist wieder Zeit für mehr Freiheit und für eine Stärkung der Bürgerrechte.“ (in „Bürgerrechte beachten – auch im Strafrecht“)
Zuvor, am 17.1.1996, sind Sie dadurch bekannt geworden, daß Sie nach dem Mitgliederentscheid der FDP zum sog. großen Lauschangriff vom Amt der Bundesministerin der Justiz Ihren Rücktritt erklärten, weil Sie damals die Beschränkung der Bürgerrechte nicht akzeptiert haben.
Als Sie aber 2009 wieder das Justizministerium übernommen und oben erwähnte Verpflichtungen verbal wahr genommen haben, haben Sie unter dem Deckmantel des „Jugendschutzes“ die Zensur praktisch akzeptiert.
Die Folgen: Als „jugendgefährdend“ deklarierte Seiten werden in deutschen Suchmaschinen nicht angezeigt; es werden aber auch viele revisionistische Seiten und andere informative Seiten als „jugendgefährdend“ erklärt. Damit wird die Willkür der Justizorgane bekräftigt. So werden Maßnahmen gegen die freie Meinungsäußerung verstärkt, und die Pressefreiheit in der BRD wird insgesamt in Frage gestellt.
Sie haben damit anerkannt, daß gewisse gesellschaftliche Gruppen ein Recht auf Selbstjustiz haben, was als Anlaß dient, Bürger „strafrechtlich“ zu verfolgen. Sie haben damit die sog. Holocaustjustiz akzeptiert und die beispiellose Praxis der Gerichte geduldet, bei den Prozessen gegen die Kritiker der bekannten Unwahrheiten wie Ernst Zündel, Germar Rudolf, RA Frau Sylvia Stolz und RA Horst Mahler – um nur die krassesten Beispiele zu nennen. Damit haben Sie eine Sonderjustiz verstärkt und bekräftigt, die in der BRD bereits seit Jahrzehnten praktiziert wird.
Die Gerichte haben mit Ihrer Genehmigung das Prinzip der Beweisaufnahme durch das Offenkundigkeitsprinzip ersetzt, bei dem weder Gericht noch Staatsanwaltschaft eine Schuldhaftigkeit des Angeklagten nachzuweisen brauchen. Der § 130 StGB ist so zum Symbol der ohnehin schon seit Jahren Gesetzes- und Verfassungswidrigkeit geworden. Dies dient allein der Abschreckung und Erpressung der Bürger, sich eine eigenständige Meinung zur Holocausttheorie zu bilden.
Die durchaus korrupten und auf Sonderrecht gestellten jüdischen Organisationen wie „Claims against Germany“ und ihr Sonderverein Zentralrat der Juden in den letzten Jahren selbst die EU verlangen ganz offen eine Beschränkung der Meinungsfreiheit in der BRD.
Mehr noch, die „moralische Instanz“ der „organisierten“ Juden, die von der Wiedergutmachungs-Veruntreuung im Fall von Werner Nachmann (ZRJ, 1980 – 33 Mio. DM -Skandal) bis zur Claims Affäre mit dem „Goodwill Fond“ (2008 und 2010 – 14 Milliarden Euro-Slandal), ist vielfach kriminell. Eine Holocaustmafia versucht damit die kriminelle und menschenrechtswidrige Israelpolitik in Palästina zu rechtfertigen und erpresst die BRD, sich bei Militäraktionen zu beteiligen, Angriffswaffen als Geschenk in das Krisengebiet zu liefern und auf ewig den Kampf gegen nicht existierenden „Faschismus“ zu führen. Als„politische Waffe“ wird der Verweis auf einen sogenannten „Anti-Semitismus“ (zu Deutsch: Judenfeindlichkeit) benutzt.
Insbesondere justizwidrig ist Ihre Erklärung zu der ekelerregenden Farce in München gegen den sogar in Israel freigesprochenen Iwan Demjanjuk. Noch vor Ihren Amtseintritt als Justizministerin am 14.07.2009 sagten Sie im Deutschlandfunk: „Ich begrüße die Anklage gegen KZ-Aufseher John Demjanjuk. Der Prozeß sei von großer Bedeutung.“ Diese Worte, klingeln als typische Propaganda des linientreuen Journalismus und nicht einer Juristin, die mindestens auf das Prinzip „non bis in idem“ achtet.
Sie wußten, daß Demjanjuk als Kriegsgefangener überhaupt nicht im Besitz eines SS-Ausweises sein durfte. Und noch dazu wiesen alle drei Versionen des Ausweises grammatische Fehler auf; offensichtlich wurde das Material durch eine Zusammenarbeit der OSI (Office for Special Investigations) in New York und des KGB in Moskau zusammengebastelt. Die israelische Justiz sah sich trotz der Proteste der „Überlebenden“ gezwungen, Demjanjuk der durch die fanatische Richterin Dalia Dorner bereits zum Tode verurteilt war, freizusprechen.
Diese historische Doktrin geht davon aus, die deutsche Administration habe 1942-1943 zwischen 1,5 und 26 Millionen Juden vernichtet; damit wurde die BRD mit ewigem Anspruch auf Zahlungen für angebliche Opfer bedrängt. Jedoch die angeblich betroffene Opfer sehen wenig Geld, wie Prof. Norman Finkelstein in seiner Studie „Holocaust Industrie“ (2000) berichtete: die Zahlungen dienen vor allem zur Bereicherung der Holocaust-Manager.
Sie wußten auch, daß die BKA-Mitarbeiter keine „neue Beweise“ vorlegen konnten, die zur Auslieferung von Demjanjuk nach Deutschland nötig gewesen wären. Sie haben auch die sogenannten „Nebenklägern“, zugelassen, eine offensichtlich organisierte Truppe aus den Niederlanden, die weder zur Beweisaufnahme, noch sonstige für das Gericht relevante Information beitragen konnten. Sie haben nur beobachtet, wie die von Ihnen geleitete Justiz dem Wunsch der damaligen ZRJ-Präsidentin Charlotte Knobloch nach einem „harten Urteil“ (noch in Mai 2009), entgegengekommen ist.
In Ihrer „Rede bei der Enthüllung der Gedenktafel für während des Nationalsozialismus verfolgte Richter und Staatsanwälte jüdischer Herkunft“ am 6.10.2010 sagten Sie: „Nicht zu schweigen, sondern das Wort zu ergreifen – gegen Antisemitismus und Rassismus und für die Demokratie; diese Verpflichtung erwächst aus der deutschen Geschichte, nicht zuletzt für die Justiz.“
In dieser Rede dachten Sie an die Opfer der Justiz der Weimarer Republik und Sie redeten auch von Vertreibung der (jüdischen) Juristen aus Deutschland. Dennoch kein Wort über die Vertreibung aller Deutschen und den Mord an Millionen 1945-1948 aus den Ostgebieten Deutschlands und den östlichen Regionen Europas! Sollte es, Ihrer Logik nach, eine nur selektive Verpflichtungsein, die „aus der deutschen Geschichte erwächst, nicht zuletzt für die Justiz“?
Sehen Sie nicht, daß juristisch Deutschland ist nur die so genannte „Bundesrepublik Deutschland “ Als Interimsadministration der Alliierten darstellt? Sehen Sie nicht, daß Art.164 des Grundgesetzes immer noch offen bleibt, trotz der Teil-Wiedervereinigung, daß „Deutschland als Ganzes“ immer noch im Kriegszustand mit den Alliierten steht, daß unsere Hymne „offiziell“ nicht vollständig gesungen werden darf, daß in unserem PERSONAL (?) -Ausweis unsere Staatszugehörigkeit mit dem unseligen Adjektiv „deutsch“ bezeichnet wird, was in der ganzen Welt mit Befremden aufgenommen wird? Der selbst Ausweis weist nicht auf eine „Person“ hin, sondern auf die Zugehörigkeit zu irgendeinem „Personal“?
Das alles weist darauf hin, daß unser Staat nicht souverän ist und die „Bundesrepublik Deutschland“ sich seit 20 Jahren illegal weiter so benennt. Unser Staat soll der Nachfolgestaat des Deutschen Reiches sein, das nach 1945 willkürlich durch die Alliierten zerstückelt wurde. Dabei ist „Deutschland als Ganzes“, das Deutsche Reich, ja durch die militärische Niederlage 1945 ebenso wenig „untergegangen“, wie etwa der Irak nach der Kapitulation vor den USA. Viele Millionen von Menschen (mehr, als der Einwohnerschaft ganz Skandinaviens entspricht!) wurden aus ihrer Heimatorten, ihren Häusern, Höfen und Wohnungen unter Raub ihres gesamten Eigentums vertrieben. Was ist denn juristisch gesehen eine Vertreibung? Wenn es Juden angeht wird die Vertreibung als Verbrechen gesehen, wenn Deutsche vertrieben werden, eine Art „Revanche“ und „Gerechtigkeit“.
Die „Gerechtigkeit“ ist ein moralischer Wunschbegriff und nicht die gesetzliche Definition, die nach doppelter Moral für eines „gesetzlich“ und für das anderes als „ungesetzlich“ betrachtet. Daß die „Holocaustmoral“ nun die Gesetze ignorieren läßt, ist auch nur dank der Justizorgane möglich, die diese Illegalität zulassen.
Auf der offiziellen Webseite des Bundesjustizministeriums kann jeder lesen: „Die staatlichen Aufgaben und Kompetenzen werden durch die Bundesverfassung, das Grundgesetz, auf den Bund und die Länder verteilt. Nach Artikel 30 des Grundgesetzes sind grundsätzlich die Bundesländer zuständig, die staatlichen Aufgaben zu erfüllen. Der Bund nimmt diese Aufgaben nur dann wahr, wenn das Grundgesetz dies ausdrücklich zulässt. Das Bundesministerium der Justiz ist also aufgrund der Verfassung nur für solche Aufgaben zuständig, die der Bund berechtigt oder verpflichtet ist, durch seine Organe wahrzunehmen.“
Also nehmen Sie „diese Aufgaben nur dann wahr, wenn das Grundgesetz dies ausdrücklich zulässt“.
Laut Art. 3 GG [Gleichheit vor dem Gesetz] – „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ (1) versteht man, daß die Menschen nur dem Gesetz unterworfen sind und nicht irgendwelchen internationalen oder Sonder-Organisationen, die z.B. wie „Claims Conference“ oder dem Zentralrat der Juden.
Ferner heißt das deutlich: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ (3). Das heißt ob es „gerecht“ oder „ungerecht“ für manche politischen oder religiösen Gruppierungen sein mag – solche gesellschaftliche Gruppen sollten auf keinen Fall bevorzugt werden. Dennoch sprachen Sie offen, wie Frau Merkel auch tut, von einer „besonderen Verantwortung“ (24. März 2010, am sog. „Runden Tisch“) in Hinblick der Vergangenheit.
Im Grundgesetz aber eine solche Ausnahme um der Vergangenheit willen nicht vorgesehen, denn der Mensch lebt nicht in „der Vergangenheit, die nie vergehen will“ (Prof. Ernst Nolte, 1968), sondern in der Gegenwart. Deswegen gehört ein gesonderter „Holocaust-Kodex“ nicht zu den Gesetzen unseres Landes. Sollte es von der „Juden in Deutschland“ gewünscht werden, dann sollte unsere Gesetzgebung das erst einmal akzeptieren. Bis heute ist das doch nicht der Fall.
Als die Alliierten das Grundgesetz FÜR die „Bundesrepublik“ schreiben ließen, wurde die These vom Holocaust noch nicht in den Vordergrund gestellt und auch die sog. „political correctness“ hat lediglich in der UdSSR den Alltag des Politbüros bestimmt, denn im Lande der jüdisch-bolschewistischen Diktatur wurde nur eine einzige Partei zugelassen. Dennoch haben Sie noch nie dieses„Erbe des Kommunismus“ (Nobelpreisträgerin Doris Lessing, 2007), das unseren Alltag nun mit der bolschewistischen Semantik zu beeinflussen versucht, nie öffentlich als illegale und gesetzwidrige Doktrin erkannt und angemahnt.
Trotz Ihrer Versprechungen: „Wir nehmen die Befürchtungen und die Sorgen der Menschen vor einer möglichen Zensur ernst. Aber wir verschließen nicht die Augen vor der Tatsache, daß das Internet kein rechtsfreier Raum sein darf“. (2009, Amtstrittrede) findet Zensur doch in unseren Lande statt.
1. Wie nach einem Geheimbefehl kann die vom NDR 2007 gekündigte Journalistin Eva Herman bereits seit drei Jahren nie mehr in der öffentlichen Presse publizieren, keiner wagt sie zu öffentlichen Diskussionen einzuladen, in der Presse wird sie nach wie vor beleidigt als Nazi-Anhängerin und nur dank der wenigen freien Medien kommt sie ausnahmsweise zu Wort.
2. Die offiziöse DPA zensiert die Meldungen von mehreren ausländischen Zeitungen und vor allem über wichtigen Entscheidungen in Sachen der „Holocaustleugnung“, die nun in vielen anderen Ländern der Welt als Angelegenheit der Freiheit der Meinung gehandhabt wird.
3. Insbesondere im Internet herrscht Zensur durch Kontrolle der E-Post, aber auch durch nichtstaatliche Stellen; ob es sich um die „freie“ Enzyklopädie Wikipedia dreht, die immer mehr Beiträge löscht oder verfälscht und die Autoren sperrtoder um Google.de und Youtube wo immer öfter „Ergebnis(se) aus Rechtsgründen… entfernt“ werden.
4. Die Online-Redaktionen von mehreren Magazine und Zeitungen entfernen, „editieren“ die Beiträge der Bürger und meist sperren sie sie. Ihre politische Zensur wollen sie gar nicht begründen.
5. Der Zentralrat der Juden versucht immer wieder, die Redaktionen mit „Anti-Semitismus“- und „Rechtsextremismus“-Vorwürfen zur Beschränkung der Pressefreiheit zu zwingen.
6. Selbsternannte Wächter der politischen Korrektheit aus Industrie, Bankenwelt und sonstigen „internationalen“ Organisationen diffamieren die Kritiker, sodass die Kritiker des Regimes nur in privaten Foren zu Wort kommen können.
Sie dulden diesen geistige Terror: „Wir werden der Rechts- und Justizpolitik unter Berücksichtigung der europäischen Entwicklungen eine große Bedeutung beimessen; denn mit dem Vertrag von Lissabon habe ich als Bundesjustizministerin die große Verantwortung, Sie als Parlamentarier so früh wie möglich in alle Überlegungen und Beratungen einzubeziehen.“ (2009, Antstrittsrede). Gleichzeitig ermöglichen Sie aber das Diktat der EU, die unaufhörlich Anpassung an ihre politische Doktrine fordert.
Hier ist ein KURZER KATALOG DER DRINGENDEN AUFGABEN der Justizbehörden, die Sie noch nicht erledigen konnten oder wollten:
• Abschaffung des Gesetz- und verfassungswidrigen § 130 des StGB
• Wiederherstellung der gesetzlichen Strafprozessordnung, in der es politische Ausnahmen zugunsten der holocausttreuen Richter nicht mehr geben darf.
• Abschaffung der Zensur in jeglicher Form, auch unter dem Schein des Jugendschutzes
• Wiederherstellung der Unabhängigkeit der Justizorgane
• Forderung an die Regierung, den nationalen Staat Deutschland wiederherstellen, wie es im Art. 146 des Grundgesetzen zum Ausdruck gebracht ist
• Abschaffung der „gesetzlichen“ Ausnahmen für bevorzugte gesellschaftliche Gruppen, wie ZRJ oder sonstigen „internationale“ Vereinigungen.
• Abschaffung der illegalen „Bundesrepublik Deutschland Verwaltung GmbH“
• Wiederherstellung der Staatssymbolik von „Deutschland als Ganzem“, des Deutschen Reiches, inklusive der deutschen Nationalhymne.
• Sicherung des Friedens. Friedensverträge zwischen den Alliierten und Deutschland und damit ein Schlussstrich zur bekannten Vergangenheit. Bei den Verhandlungen über einen Friedensvertrag ist im Sinne des Völkerrechtes von den Vorkriegsgrenzen auszugehen.
• Sofortige Ausweisung der kriminellen Ausländer
• Klärung der Holocaust-Kontroversen durch juristische Aufarbeitung der Mythen und der „organisierten Juden“ und forensische Untersuchung der Vorwürfe.
• Abschaffung der Selbstjustiz der internationalen Konzerne, bzw. der in Deutschland agierenden Energieprovider, die sich stets sorgen um Verteuerung Ihrer Leistungen bzw. Terror gegen die Bürger, denen wie in Bananenrepubliken nicht nur Strom abgeschaltet wird, sondern Wiederanschluß mit Raubgebüren belegt wird.
• Abschaffung des Terrors der Vermieter, die ständig Mietpreise hochtreiben ohne dabei ihre tatsächlichen Instandhaltungskosten zu beweisen.
• Verbot des Sprachgenozids durch immer neue Versuche der Sprachvergewaltigung durch “politisch korrekte“ Semantik und „Recht“-Schreibreformen.
• Verbot der Grundstückspekulation insbesondere durch ausländische organisierte Gruppen. Grundsätzliches Verbot von Kauf und Verkauf von Grund und Boden, weil diese nicht von Menschen geschafft sind.
Mit freundlichen Grüßen,
Jurij Below

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