Thursday, 14 July 2011

Die Euro-Rettung steht unter dem Verdacht des Verfassungsbruchs

VonProf. Dr. Wilhelm Hankel info@dr-hankel.de

Datum14. Juli 2011 16:08
BetreffSchäubles Waterloo - Bundesverfassungsgericht: Die Euro-Rettung steht unter dem Verdacht des Verfassungsbruchs



Die Szene am 5. Juli in Karlsruhe ist ebenso gespenstisch wie politisch explosiv. Da erklärt das höchste deutsche Gericht, es wolle die hunderte von Milliarden kostende Rettung der Euro-Währung rein rechtlich „unter Ausschluß ökonomischer Argumente“ (so der Präsident des Bundesverfassungsgerichts) behandeln. Da rechtfertigt Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) seinen Aktionismus in dieser Sache damit, man habe im Mai 2010 vor der „Notsituation“ gestanden, eine Staatspleite Griechenlands mit unabsehbaren Folgen für das Finanzsystem und die Gemeinschaftswährung abwehren zu müssen – eine mögliche Kettenreaktion, gefährlicher als die nach dem Zusammenbruch der US-Investmentbank Lehman Brothers im Herbst 2008.
Wie viele Straftatbestände kommen hier zusammen? Der deutsche Finanzminister bekennt sich offen – wie seine bisherige französische Amtskollegin Christine Lagarde, die neue Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF) – zum Bruch der EU-Verträge, die genau dieses, nämlich die Haftung von EU-Staaten für andere (No-Bailout-Klausel) ausschließen. Schäuble betreibt mit Steuergeldern, was privatrechtlich unter Strafe steht: Konkursverschleppung in Griechenland und anderen Defizitländern der Euro-Zone. Und was noch schwerer wiegt: Er geht über „das Königsrecht des Parlaments“ (so einer der Verfassungsrichter) hinweg und verpfändet eine dreistellige Milliardensumme fast in der Größenordnung des Bundeshaushaltes auf Jahre hinaus für Hilfsaktionen, von denen er noch nicht einmal darlegen kann, ob diese Reparaturen am Haus Europa überhaupt notwendig sind und wem sie nützen: Griechenland, dem Finanzsektor, der sein in Griechenland verzocktes Geld dadurch wieder erhält, oder dem Euro. Und das aus dem Munde eines Ministers, der bei Amtsantritt geschworen hat, „Schaden vom deutschen Volk abzuwehren“ (Artikel 56 Grundgesetz). In jedem anderen demokratischen Land sähe sich ein solcher Finanzminister den bohrendsten Fragen von Öffentlichkeit, Medien sowie der parlamentarischen Opposition ausgesetzt. Doch diese interessiert offenbar der Frauen-Fußball mehr als die Perspektiven der Staatsfinanzen. Jetzt wäre Unruhe allererste Bürgerpflicht – denn es geht nicht nur um die Zahlungs- und Funktionsfähigkeit des Staates, sondern das Einkommen aller Bürger „nach Steuerabzug“. Dieser Staat dürfte nach Erfüllung der für Europa eingegangenen Verpflichtungen noch weniger „netto“ von „brutto“ übrig lassen als bisher. Wolfgang Schäuble weiß, warum er die Steuersenkungspläne seines FDP-Kollegen Philipp Rösler aus dem Wirtschaftsressort und seiner Kanzlerin für „Träumereien“ hält.
Kein Parlament, auch nicht das deutsche, darf unter Zeitdruck und dem Zwang einer „behaupteten, aber nicht bewiesenen Notsituation“ seine Kontrollpflichten vernachlässigen, so Dietrich Murswiek, Direktor des Instituts für Öffentliches Recht an der Uni Freiburg und Prozeßvertreter des in Sachen Euro-Rettung klagenden CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler. Diese Kontrollpflichten sind unabdingbar. „Not kennt kein Gebot“, gilt nicht für den Gesetzgeber. Doch hat diese angebliche Notsituation wirklich bestanden und besteht sie noch immer?
Der Verfasser hat dem Gericht erläutert, warum erst die überstürzt und mit fragwürdiger Begründung beschlossenen „Rettungsschirme“ für Griechenland und den Euro die jetzigen Probleme geschaffen haben. Hätte man Griechenland im Mai 2010 keine Hilfe gewährt, was wäre geschehen? Das Land hätte die Euro-Zone verlassen, es hätte seine neue Währung kräftig abgewertet. Das Ausland hätte Griechenland freiwillig einen Schuldennachlaß („haircut) anbieten müssen, denn die Alternative wäre gewesen, kein Geld aus Athen zu bekommen, weil es seine Auslandstransfers eingestellt hätte. Griechenland befände sich seit einem Jahr auf Erholungskurs, denn es brauchte weder die demokratiefeindlichen noch die ökonomisch unsinnigen Auflagen von EU und IWF erfüllen. Der Euro wäre nach dem Ausscheiden der Konkursstaaten kräftiger denn je! Denn aus wie vielen Staaten eine Währungsunion besteht – aus 17, 16 oder nur 12 – kann nicht politisch beschlossen werden. Das entscheidet einzig und allein die innere Stabilität der die Währungsehe eingehenden Staaten (und ihr Wille, sie auch zu wahren).
Wie auch immer man es dreht und wendet: Ein Finanzminister, der seinen Haushalt sprengt, Deutschlands Rolle als Finanzier konkursreifer Staaten in Europa unbegrenzt festschreibt, seine Mitbürger um den Gegenwert ihrer hart verdienten und erbrachten Steuerleistungen prellt, indem er es ermöglicht, daß europäische Pleitestaaten die eigene Steuerleistung durch Kredite und Hilfszahlungen aus der EU „ersetzen“ können und diese Generation und die folgenden aufs Schwerste mit untragbaren Steuerhypotheken belastet – ein solcher Finanzminister wäre in jedem anderen Land politisch ein toter Mann. Wollte Angela Merkel wirklich Schaden vom deutschen Volk abwehren, (was auch sie geschworen hat) und ihr Überleben im Amt sichern, sie müßte diesen Minister jetzt entlassen. Denn nach dem Spruch aus Karlsruhe, wie immer er ausfällt, ist es für sie zu spät. Dann haftet auch sie für einen Minister, der mit Starrsinn, Unbelehrbarkeit oder mangelnden Fachkompetenz – man kann sich den Grund aussuchen – sie und ihr Kabinett ins politisch Aus manövriert hat.

Ihr
Wilhelm Hankel

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