Europäischer Gerichtshof: Totschießen von Demonstranten verstößt nicht gegen MenschenrechteDie italienische Polizei hat laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) mit dem Todesschuss auf einen Demonstranten beim G-8-Gipfeltreffen in Genua 2001 kein Grundrecht der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt. Der Gerichtshof wies mit diesem Urteil eine Beschwerde der Eltern des damals durch einen Kopfschuss getöteten 23-jährigen Carlo Giuliani zurück. Sie hatten der italienischen Regierung vorgeworfen, unverhältnismäßig scharf gegen die Demonstranten vorgegangen zu sein und damit das in der Menschenrechtskonvention formulierte Recht auf Leben verletzt zu haben. Gegen dieses Urteil ist keine Berufung möglich. Über 300.000 Menschen demonstrierten im Juli 2001 gegen den G8-Gipfel, um ihren Unmut gegen die neoliberale Globalisierung zu äußern. Die Proteste wurden von starken Ausschreitungen begleitet. Doch viele der Randalierer agierten unter falscher Flagge. Ganze Polizeieinheiten zogen verkleidet als schwarz-vermummte Demonstranten marodierend und plündernd durch die Straßen. |
“Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten, vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk und es gnade euch Gott.” Carl Theodor Körner
Saturday, 26 March 2011
Skandalöses Urteil
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